Patientenverfügung und weitere Vorsorgemöglichkeiten
Die Errichtung einer Sterbeverfügung ist in der WPPA derzeit noch nicht möglich. Sobald es möglich ist, werden Sie hier darüber informiert. Gerne steht die WPPA für telefonische Auskünfte zu diesem Themenkomplex zur Verfügung: +43 1 587 12 04
Damit im Ernstfall wichtige Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie sich das wünschen, ist es wichtig, vorzusorgen. Damit können Sie sich letztlich Ihre Selbstbestimmung sichern.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmte medizinische Behandlungen im Voraus ablehnen. Sie ist als Vorsorge für Situationen gedacht, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können. mehr
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer im Ernstfall für Sie bestimmte Entscheidungen - zum Beispiel in finanziellen und Wohnungsangelegenheiten oder über medizinische Behandlungen - treffen soll. mehr
Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Wenn keine Vorsorgevollmacht oder gewählte Erwachsenenvertretung besteht, können bestimmte alltägliche Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Haushaltsführung oder das Organisieren von Pflegeleistungen auch nahe Angehörige für Sie wahrnehmen. mehr
Gerichtliche Erwachsenenvertretung
Gibt es keine anderen Regelungen wie gesetzliche Erwachsenenvertretung, Vorsorgebevollmächtigte, Familie oder psychosoziale Dienste, wird eine gerichtliche Erwachsenenvertreterin oder ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. mehr
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Stadt Wien | Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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