Gesetzliche Erwachsenenvertretung
Für den Fall, dass weder eine Vorsorgevollmacht errichtet wurde noch eine gewählte Erwachsenenvertretung besteht, können nahe Angehörige für Sie bestimmte Angelegenheiten regeln.
In diesem Fall können sehr viele Angelegenheiten wie zum Beispiel die Haushaltsführung, das Organisieren von Pflegeleistungen oder die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen auch nahe Angehörige für Sie wahrnehmen.
Beratung bei der WPPA
Für Fragen zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung stehen Ihnen die Jurist*innen der Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft zur Verfügung.
Widerspruch zur gesetzlichen Erwachsenenvertretung
Besteht zu bestimmten Angehörigen kein Vertrauen, kann ein Widerspruch gegen deren gesetzliche Erwachsenenvertretung erhoben werden.
Weiterführende Informationen
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung
- Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist im 2. Erwachsenenschutz-Gesetz geregelt, Bundesgesetzblatt Nr. 59/2017: 977 KB PDF
Stadt Wien | Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
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