Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung

Junge Frau spricht in Megaphon

Bis vor einigen Jahrzehnten fehlten den Frauen in Österreich zentrale Selbstbestimmungsrechte in Bezug auf ihre sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung.

Reproduktive Selbstbestimmung bedeutet die freie Entscheidung, ein Kind zu bekommen, über die Anzahl der Kinder und die Umstände der Geburt.

Dank der Frauenbewegung kam es hier zu wesentlichen Verbesserungen:

  • Seit 1975 ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 3 Monate straffrei.
  • Seit 2004 ist Vergewaltigung in der Ehe eine strafbare Handlung, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss (Offizialdelikt).
  • Seit 2009 ist die "Pille danach" ohne Rezept erhältlich.
  • Seit 2020 können auch niedergelassene Ärzt*innen einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch durchführen.

Nach wie vor sind weibliche Sexualität und Selbstbestimmung von konservativen und religiösen Ideologien bedroht. Um hier voranzukommen, braucht es weitere Maßnahmen. Dazu zählt die Vermittlung von Wissen rund um den eigenen Körper.

Nähere Informationen zu Themen rund um sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung finden Sie auf folgenden Seiten:

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