Gender Budgeting in Wien
Gender Budgeting ist das finanzpolitische Instrument von Gender Mainstreaming. Ziel ist es, das Budget unter sozialen Gesichtspunkten gerecht zwischen den Geschlechtern aufzuteilen.
Das bedeutet eine Erweiterung des traditionellen Budget-Prozesses und keine separaten Budgets.
Es wird geprüft
- wem die finanziellen Mittel und Leistungen zugutekommen,
- wie die Nutzung der Leistungen erfolgt und
- ob die entsprechende Ressourcen-Verteilung dazu beiträgt, bestehende Unterschiede zwischen den Geschlechtern zu vergrößern oder zu verkleinern.
Zentrale Überlegungen
- Wie sieht in dem betreffenden Bereich das Geschlechterverhältnis aus?
- Wie erfolgt die Verteilung von Ausgaben auf die Geschlechter?
- Wer sind die Nutzer*innen der Dienstleistungen und/oder Produkte?
- Datenerhebung:
- In einem ersten Schritt nach Frauen und Männern unterscheiden
- Nach Möglichkeit zusätzlich soziale Dimensionen wie Alter, Einkommens- und Bildungsniveau, ethnische Herkunft, Behinderung berücksichtigen
- Daten gleich von Beginn an geschlechtsspezifisch und so differenziert wie möglich erheben
Beispiel: Verkehrszählungen oder Fragebogenaktionen
- Wie wirkt sich das geplante Vorhaben auf die Situation von Frauen und Männern aus?
- Wem kommen die jeweiligen Dienstleistungen und/oder Produkte derzeit zugute?
- Wer kann die Dienstleistungen und/oder Produkte vor allem nutzen und profitiert daher?
- Auf wen wirkt sich die Prioritätensetzung nachteilig aus?
- Wie kann ein Betrag zur Gleichstellung geleistet werden?
- Wie können Produkte und/oder Dienstleistungen gestaltet werden, damit sie den tatsächlichen Zielgruppen besser zugutekommen beziehungsweise besser genutzt werden können?
- Wie können Prioritäten gesetzt werden?
Konkrete Umsetzung in Wien
Der Beschluss zur Umsetzung von Gender Budgeting erfolgte durch die Wiener Landesregierung im Jänner 2005. Seit Anfang Juli 2005 ist Gender Budgeting in der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien verankert. Für die Umsetzung ist die Abteilung Finanzwesen (MA 5) zuständig.
Mit dem Budget für das Jahr 2006 gab es erstmals in Österreich ein eigenes Kapitel für Gender Budgeting im Voranschlag und in den entsprechenden Rechnungsabschlüssen.
Neu gegenüber der Vorgangsweise anderer öffentlicher Stellen war, dass nicht nur Teilbereiche des Budgets beleuchtet, sondern erstmals alle Budgetansätze auf ihre Geschlechter-Relevanz hin überprüft wurden.
Gender Budgetierung ist seither als fixer Bestandteil im Budget-Erstellungsprozess der Stadt Wien integriert.
Seit 2009 besteht überdies auch eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Gender Budgeting gemäß Artikel 13, Absatz 3 der Österreichischen Bundesverfassung, wonach Bund, Länder und Gemeinden bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben haben.
Auf Bezirksebene - Pilotbezirk Meidling
Der 12. Bezirk stellte sich im Jahr 2005 als Gender Budgeting-Pilotbezirk zur Verfügung. Analysiert wurden alle durch den Bezirk steuerbaren Ausgaben. Das sind alle Angelegenheiten, in denen der Bezirk die Haushaltsmittel gemäß § 103 Absatz 1 der Wiener Stadtverfassung verwaltet.
Das Ergebnis war ein kommentierter Bezirksvoranschlag, der eine geschlechtsspezifische Darstellung der Nutzer*innen sowie der Zielgruppen enthielt. Darüber hinaus wurden alle geplanten Maßnahmen in Hinblick auf eine gendergerechte Verteilung der Mittel oder Verbesserung beim Angebot der Dienstleistungen dargestellt.
Meidling hat Gender Budgeting seither auf Bezirksebene kontinuierlich weiterentwickelt. Als Unterstützung für eine Ausweitung von Gender Budgeting auf andere Bezirke wurde ein eigener Leitfaden erstellt:
Gender Budgeting auf Bezirksebene - Leitfaden: 120 KB PDF
Wien als Vorbild
Die Stadt Wien hat sich durch die Umsetzung von Gender Budgeting sowohl auf zentraler Ebene als auch Bezirksebene als Best Practice Beispiel im In- und Ausland etabliert.
Michaela Schatz (Magistratsabteilung 5)
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