Betreuung für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Mit der Gesetzesänderung ab 22. Oktober 2024 können Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen elementaren Bildungseinrichtungen betreut werden - in Kindergärten, in Kindergruppen und bei Tageseltern.
Sie suchen einen Betreuungsplatz?
- In Kindergärten und Kindergruppen: Kindergärten, Kindergruppen und Horte suchen
- Bei Tageseltern:
Vergabe von Betreuungsplätzen
Die Vergabe der Betreuungsplätze liegt bei den Trägerorganisationen bzw. Betreuungseinrichtungen. Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Platzsuche kann die Kompetenzstelle Inklusion beratend unterstützen.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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