Betreuung für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Mit der Gesetzesänderung ab 22. Oktober 2024 können Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen elementaren Bildungseinrichtungen betreut werden - in Kindergärten, in Kindergruppen und bei Tageseltern.

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Vergabe von Betreuungsplätzen

Die Vergabe der Betreuungsplätze liegt bei den Trägerorganisationen bzw. Betreuungseinrichtungen. Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Platzsuche kann die Kompetenzstelle Inklusion beratend unterstützen.

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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