Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

Mit der geplanten Gesetzesänderung ab voraussichtlich Herbst 2024 können Kinder mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen elementaren Bildungseinrichtungen betreut werden - in Kindergärten, in Kindergruppen und bei Tageseltern.

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Vergabe von Betreuungsplätzen

Die Vergabe der Betreuungsplätze liegt bei den Trägerorganisationen bzw. Betreuungseinrichtungen. Bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Platzsuche kann die Kompetenzstelle Inklusion beratend unterstützen.

Neue gesetzliche Regelung ab Herbst 2024

Ab voraussichtlich Herbst 2024 soll ein neues Gesetz in Kraft treten. Dann gelten folgende Regelungen:

  • Es können bis zu 2 Kindern mit Diagnose und erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Gruppe betreut werden.
  • Es bedarf einer Diagnose nach ICD10 bzw. ICD11
  • Die Betreuung des Kindes/der Kinder ist von der Trägerorganisation oder der Tagesmutter/des Tagesvaters bei der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik anzuzeigen.

Verbesserte Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten

Die neuen Regelungen für Inklusion dienen aufgrund der gesetzlichen Änderung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen durch entsprechende Fördermöglichkeiten.

Die neuen Regelungen für Inklusion sollen die Teilhabe-Chancen von Kindern mit Behinderung und chronischen Erkrankungen erhöhen. Um diese Teilhabe zu gewährleisten, braucht es Unterstützungs- und Qualitätsmaßnahmen.

Schwerpunkt der neuen Kompetenzstelle Inklusion ist unter anderem auch die Sicherstellung der pädagogischen Qualität am Standort. Dazu entwickelte die Kompetenzstelle Inklusion Standards, die mittels Erstellung von Inklusionsunterlagen zur Qualitätssicherung beitragen. Die Kompetenzstelle unterstützt einerseits durch Besuche vor Ort und andererseits durch Workshops und Beratungen zur Erstellung der Inklusionsunterlagen (Inklusionskonzept sowie Individueller Entwicklungs- und Teilhabeplan).

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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