Veranstaltungen, Grundbenützungen und Baumbeleuchtungen in Parks - Antrag
Sie wollen öffentliche Grünflächen und Parkanlagen nutzen, zum Beispiel für Veranstaltungen oder weil eine Baustelle nötig ist? Sie wollen an Bäumen eine Beleuchtung anbringen? Dann brauchen Sie vorher eine Genehmigung der Abteilung Wiener Stadtgärten.
Die Genehmigung können Sie online beantragen.
Sie brauchen dazu eine Planskizze. Diese können Sie im Online-Formular hochladen.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie öffentliche Grünflächen und Parkanlagen nutzen wollen, zum Beispiel für Veranstaltungen oder Baustellen, oder an Bäumen eine Beleuchtung anbringen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung der Abteilung Wiener Stadtgärten.
Die Genehmigung können Sie für folgende Kategorien erhalten:
- Veranstaltungen:
- Feste
- Veranstaltungen
- Drehgenehmigungen
- Grundbenützungen:
- Baustellen
- Baustofflagerungen
- Aufstellen von Gerüsten, Containern und Kränen
- Legen von Leitungen
- Zu- und Einfahrten zum Park
- Fenster- und Balkone zum Park
- Aufstellen von Bienenstöcken
- Zeitlich begrenzte Kunstinstallationen
- Baumbeleuchtungen:
- Baumbeleuchtung sowohl in Parkanlagen als auch auf Straßenbäumen
- Dekoration an Bäumen
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Grundbenützung muss der Wiener Grünanlagenverordnung und dem Wiener Baumschutzgesetz entsprechen.
Bitte beachten Sie die Bedingungen zum Schutz von Bäumen im Bereich von Baustellen.
Veranstaltungen dürfen den Erholungswert der Parkanlage, zum Beispiel durch Lärmbelästigung, Verschmutzungen oder Beschädigungen, nicht verschlechtern.
Fristen und Termine
Für Veranstaltungen und kurzfristige Grundbenützungen für höchstens 12 Monate müssen Sie mindestens 8 Wochen vor der Veranstaltung oder dem Beginn der Grundbenützung um die Genehmigung ansuchen.
Wenn eine Kaution vorgeschrieben wird, müssen Sie die Einzahlungsbestätigung mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Grundbenützung vorlegen.
Wenn Sie die Grundbenützung für länger als 12 Monate beantragen, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Abteilung Wiener Stadtgärten über mögliche Fristen.
Zuständige Stelle
Wiener Stadtgärten (MA 42)
3., Johannesgasse 35
Gartentelefon: +43 1 4000-8042
Fax: +43 1 4000-42089
E-Mail: post@ma42.wien.gv.at
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15:30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Erforderliche Unterlagen
Sie können den Antrag über das Online-Formular, als E-Mail, mittels Fax oder per Post an die Abteilung Wiener Stadtgärten schicken oder persönlich abgeben.
Sie müssen folgende Angaben machen:
Veranstaltungen
- Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum
- Bei Firmen: Firmenname, Firmenbuchnummer und UID-Nummer
- Bei Vereinen: Vereinsname und ZVR-Nummer
- Für Rückfragen: Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Adresse des Veranstaltungsortes/Drehortes
- Datum, Zeitraum und Dauer der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeiten
- Art der Veranstaltung, zum Beispiel Schulfeier, Produktpräsentation
- Beschreibung der Veranstaltung oder des Veranstaltungsprogramms
- Voraussichtliche Anzahl der teilnehmenden Personen
- Größe der benötigten Fläche in Quadratmeter
- Planskizze der möglichen Aufbauten, wie Zelte, Bühnen, Heurigengarnituren und ähnliche
Grundbenützungen
- Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum
- Bei Firmen: Firmenname, Firmenbuchnummer und UID-Nummer
- Bei Vereinen: Vereinsname und ZVR-Nummer
- Für Rückfragen: Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Adresse der Grundbenützung
- Datum/Zeitraum und Dauer der Grundbenützung
- Art der Grundbenützung, zum Beispiel Baustelle, Baustofflagerungen, Legen von Leitungen
- Größe der benötigten Flächen in Quadratmeter oder Laufmeter
- Planskizze der möglichen Aufbauten, wie Container, Gerüste und ähnliche
Baumbeleuchtungen
- Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum
- Bei Firmen: Firmenname, Firmenbuchnummer und UID-Nummer
- Bei Vereinen: Vereinsname und ZVR-Nummer
- Für Rückfragen: Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Adresse des Baumstandortes
- Anzahl der Bäume mit Baumnummer
- Datum, Zeitraum und Dauer der Beleuchtung
- Planskizze
Kosten und Zahlung
Veranstaltungen
Die Genehmigung folgender Veranstaltungen ist kostenlos:
- Soziale oder karitative Veranstaltungen
- Kinder- oder Jugendveranstaltungen
- Bildungs- oder Kulturveranstaltungen
- Natur- oder Umweltschutzveranstaltungen
- Für Wien werbewirksame Veranstaltungen
Für kommerzielle oder private Veranstaltungen müssen Sie ein entsprechendes Entgelt zahlen.
Die Stadt kann die Hinterlegung einer Kaution/Sicherstellung verlangen.
Wenn Sie für die Veranstaltung weitere behördliche Genehmigungen brauchen, können weitere Gebühren entstehen. Diese Genehmigungen müssen Sie selbst bei der jeweiligen Abteilung beantragen. Nähere Auskünfte bekommen Sie beim Eventcenter.
Grundbenützungen
Das entsprechende Entgelt hängt ab von:
- Art der Nutzung
- Größe der genutzten Fläche
- Lage der Fläche
- Dauer der Nutzung
Baumbeleuchtungen
Das entsprechende Entgelt hängt ab von:
- Anzahl der Bäume
- Dauer der Beleuchtung
Pro Baum und angefangenem Monat müssen Sie 90 Euro zahlen. Die 90 Euro enthalten auch die Umsatzsteuer.
Die Stadt kann die Hinterlegung einer Kaution/Sicherstellung verlangen.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Erledigungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, dauert das Verfahren 8 Wochen.
Formular
Online-Formular: Grundbenützung in Parkanlagen - Antrag
Zusätzliche Informationen
Veranstaltungen
Für Veranstaltungen brauchen Sie möglicherweise auch Genehmigungen folgender Abteilungen:
- Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (Eignungsfeststellung)
- Marktamt
- Für Veranstaltungen in Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten oder im Bereich von Naturdenkmälern und geschützten Biotopen: zusätzlich Wiener Umweltschutzabteilung
Diese Genehmigungen müssen Sie selbst bei der jeweiligen Abteilung beantragen.
Mit Fragen rund um die geplante Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Eventcenter.
Grundbenützungen und Baumbeleuchtungen
Als Grundbenützer*in sind Sie dafür verantwortlich, dass die Grundbenützung ordnungsgemäß stattfindet. Sie müssen dabei alle gängigen Normen einhalten, unter anderem die folgenden:
- ÖNORM B 1121:2021 - Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- ÖNORM L 1122:2011 - Baumkontrolle und Baumpflege
- ÖNORM L 1123:2016 - Wertermittlung und Schadensberechnung von Gehölzen und Vegetationsflächen
- ÖNORM L 1124:2008 - Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Veranstaltungen
- ÖNORM L 1127:2010 - Befestigung von Bäumen
- ÖNORM B 2533:2004 - Koordinierung unterirdischer Einbauten - Planungsrichtlinien
Die Abteilung Wiener Stadtgärten hat allgemeine Bedingungen für Grundbenützungen auf den von ihr verwalteten Flächen. Diese nehmen Sie mit der Einreichung des Antrags zur Kenntnis. Sie finden sie auch im Online-Formular oder Sie bekommen sie zugeschickt.
Stadt Wien | Wiener Stadtgärten
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