Maßnahmen zum Schutz von Bäumen im Bereich von Baustellen

  • Das Wiener Baumschutzgesetz schützt Laub- und Nadelhölzer.
  • Bäume mit mindestens 40 Zentimeter Stammumfang sind einschließlich ihres ober- und unterirdischen pflanzlichen Lebensraumes geschützt. Gemessen wird der Stammumfang in 1 Meter Höhe vom Beginn der Wurzelverzweigung.
  • Grundeigentümer*innen (Bauberechtigte) müssen den Baumbestand auf ihrem Grundstück erhalten.
  • Es ist verboten, Bäume chemisch, mechanisch oder anders zu beschädigen, im Wuchs zu hemmen oder zum Absterben zu bringen.
  • Bei Bauarbeiten müssen daher alle Bäume geschützt werden, sodass keine Beschädigungen durch Geräte, Maschinen oder sonstige Baumaßnahmen entstehen.

Notwendige Schutzmaßnahmen

Details zu den angeführten Schutzmaßnahmen und Begriffsbestimmungen können Sie in ÖNORM B 1121 "Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" und ÖNORM L 1122 "Baumkontrolle und Baumpflege" nachlesen. Diese werden vom Austrian Standards Institute (ASI - Österreichisches Normungsinstitut) herausgegeben und sind dort erhältlich.

Schutzbereich des Baumes

Grafische Darstellung und Begriffsbestimmung Lebensraum

Grafische Darstellung des Lebensraumes eines Baumes; dieser bezeichnet Stamm und Krone sowie den durchwurzelten Boden.

Der Schutzbereich eines frei stehenden Baumes ist definiert als:

  • Kronentraufenbereich - das ist die senkrechte Projektion der Kronenaußenkanten auf den Boden plus ein 1,5 Meter breiter Streifen.
  • Bei säulenförmigen Bäumen: Kronentraufenbereich plus ein 5 Meter breiter Streifen

Sie sollten vor Baubeginn einen Baustelleneinrichtungsplan erstellen, der diesen Schutzbereich der Bäume berücksichtigt, und eine ökologische Bauaufsicht beauftragen.


Wurzelbereich

Arbeiten im Wurzelbereich können massive bestandsbedrohende Verletzungen des Baumes verursachen. Über Wunden an den Wurzeln können Holz zersetzende Pilze eintreten. Deren Folgen, etwa ein Verlust der Standsicherheit, sind oft erst Jahre nach dem Eingriff bemerkbar. Obwohl der Baum noch vital wirkt, kann er sich zu einem versteckten Sicherheitsrisiko entwickeln.

Grafische Darstellung Wurzelvorhang

Grafische Darstellung eines Wurzelvorhanges

Je nachdem, wie groß der geplante Eingriff ist, sollten Sie vorbeugend schon eine Vegetationsperiode vor Baubeginn einen Wurzelvorhang nach ÖNORM B 1121 errichten, um die Lebenserwartung des Baumes zu verlängern. Der Wurzelvorhang besteht aus einer Sackleinwand, einem Drahtgeflecht und der Holzschalung. Den Wurzelbereich müssen Sie händisch ausheben, mit humosem Material hinterfüllen, einschwemmen und immer feucht halten. Das Schneiden von Wurzeln ist gärtnerische Facharbeit. Die Krone müssen Sie entsprechend dem erfolgten Wurzelverlust zurückschneiden.

Verdichtungen vermeiden

Unsachgemäße Lagerungen, zum Beispiel von Baumaterial, Containern, Baumaschinen et cetera, im Wurzelbereich sind verboten, da dadurch der Boden verdichtet wird. Verdichtungen schränken den Gasaustausch ein und verhindern das Einsickern von Niederschlagwasser sowie die Entwicklung von Mikroorganismen. Das kann zum Absterben der Wurzeln führen.

Wenn Sie die Fläche im Schutzbereich dennoch nutzen müssen, müssen Sie den durchwurzelten Bereich entsprechend abdecken - zum Beispiel mit Trennvlies und Schotter - und die Belüftung sowie die Bewässerung des Bodens sicherstellen.

Stammschutz

Grafische Darstellung Stammschutz

Grafische Darstellung eines fachgerecht ausgeführten Stammschutzes

Zum Schutz des Stammes müssen Sie während der gesamten Bauzeit eine stand- und ortsfeste Schutzvorrichtung - in der Regel aus Holzplanken - errichten. Dabei müssen Sie den gesamten Schutzbereich miteinbeziehen - eine Verschalung des Stammes allein ist nicht ausreichend.

Krone

Bei Schnittmaßnahmen im Kronenbereich müssen Sie die Bestimmungen der ÖNORM L 1122 einhalten. Schneiden Sie nicht im Starkastbereich.

Alle Schnittmaßnahmen müssen das artspezifische Erscheinungsbild der Pflanze erhalten.

Besondere Bestimmungen für Bäume auf öffentlichen Flächen

Befahren des Wurzelbereichs

Grafische Darstellung der Schutzmaßnahmen beim Befahren des Wurzelbereichs

Schutzmaßnahmen beim Befahren des Wurzelbereichs umfassen neben dem Stammschutz gemäß ÖNORM B 1121 Splitt oder Bohlen, Platten oder Baggermetratzen.

Der Wurzelbereich darf grundsätzlich nicht befahren werden. Ist das Befahren unvermeidbar, müssen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Welche das sind, muss von einer*einem gerichtlich beeideten Sachverständigen bestimmt werden. Für die Beauftragung der Sachverständigen ist der*die Adressat*in des Baubewilligungsbescheides selbst verantwortlich.

Einbautenverlegung im Wurzelbereich

Die Einbautenverlegung im Straßenraum gilt sinngemäß auch für Bäume in Grünanlagen. Bei diesen ist mit einem stärkeren Wurzelaufkommen zu rechnen.

Zulässige Bauweisen:

  • Grabarbeiten im Wurzelbereich: nur händisch und im Beisein einer*eines gerichtlich beeideten Sachverständigen auf Kosten des*der Adressat*in des Baubewilligungsbescheides
  • Bohrung, Pressung
  • Minierung
  • Überschubrohr

Künetten

Künetten müssen mit erdigem Material aufgefüllt und eingeschlämmt werden.

Kontrollmaßnahmen

Alle Schutzmaßnahmen müssen zu Baubeginn von einer*einem gerichtlich beeideten Sachverständigen festgelegt und während der gesamten Bauzeit regelmäßig kontrolliert werden. Für die Beauftragung der Sachverständigen ist der*die Adressat*in des Baubewilligungsbescheides selbst verantwortlich. Zum Nachweis müssen darüber Aufzeichnungen geführt und den Wiener Stadtgärten (MA 42) übermittelt werden.

Eingriffe in die Baumkrone und Wurzelschnitt sowie nachfolgende Pflegemaßnahmen müssen mit den Wiener Stadtgärten abgestimmt werden. Sie dürfen nur durch von den Wiener Stadtgärten beauftragte Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten muss der*die Adressat*in des Baubewilligungsbescheides übernehmen.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wiener Stadtgärten
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular