Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer - Antrag
Sie können für neu errichtete Wohnungen, Wohnheime oder wohnbaugeförderte Baulichkeiten in Wien eine zeitlich befristete (maximal 20 Jahre) Befreiung von der Grundsteuer beantragen. Der Antrag auf die Steuerbefreiung kann online eingereicht werden. Dazu benötigen Sie folgende Angaben zur Liegenschaft:
- Name Eigentümer*in
- Einlagezahl oder Blattnummer
- Katastralgemeinde
- Aktenzeichen des Finanzamts
Bitte beachten Sie, dass folgende Unterlagen benötigt werden.
Allgemeine Informationen
Für neu errichtete Wohnungen und Wohnheime bzw. wohnbaugeförderte Baulichkeiten in Wien kann ein Antrag auf prozentuelle, zeitlich befristete Befreiung von der Grundsteuer gestellt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Befreiungsobjekte
- Wohnungen und Wohnheime mit einer Einzelwohnnutzfläche von nicht mehr als 130 Quadratmeter
- Bei mehr als 5 im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nicht mehr als 150 Quadratmeter
- Wohnungen mit behindertengerechter Ausstattung
- Wohnbaugeförderte Objekte (Wohnungen, Lokale, Büros)
Höhe der Befreiung: Die Befreiung wird in einem Hundertsatz (prozentuell) ausgesprochen.
Fristen und Termine
Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Bauvollendung in der Befreiungsstelle eingebracht werden. Eine Bewilligung kann auf maximal 20 Jahre gewährt werden.
Als Bauvollendung gilt der Zeitpunkt, ab dem die Fertigstellungsanzeige an die Baubehörde erstattet wurde. Erfolgt die Benützung bereits vorher, so gilt der Zeitpunkt der erstmaligen Benützung als Bauvollendung.
Wird der Antrag verspätet eingebracht, so wirkt die Steuerbefreiung erst ab dem der Antragstellung folgenden Kalenderjahr für den noch verbleibenden Befreiungszeitraum.
Zuständige Stelle
Befreiungsstelle für Anträge bis 31. Dezember 2022:
Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 34
9., Alserbachstraße 41
Befreiungsstelle für Anträge ab 1 Jänner 2023:
Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht – Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-07610
Verfahrensablauf
Wenn der Befreiungsstelle sämtliche angeführten Unterlagen zur Verfügung stehen, wird ein Grundsteuerbefreiungsbescheid ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt beziehungsweise nach Erhalt nachgereicht werden:
- Baubewilligung bzw. Baubewilligungen in Kleingärten und eventuell dazugehörige Planauswechslungsbewilligungen
- Behördlich bestätigter Bauplan (nicht bei zur Gänze wohnbaugeförderten Objekten erforderlich)
- Förderungsunterlagen bei wohnbaugeförderten Objekten
- Fertigstellungsanzeige
- Erklärung über den Tag der erstmaligen Benützung oder Vermietung (diese formlose Erklärung benötigen Sie nur, wenn der tatsächliche Erstbezug vor Einreichung der Fertigstellungsanzeige an die MA 37 erfolgt ist).
- Topografie - Aufstellung der Wohnnutzflächen bei Wohnhausanlagen (nur bei Wohnhausanlagen beziehungsweise Wohnheimen erforderlich)
- Feststellungsbescheid des Finanzamtes (Einheitswertbescheid), welcher auf Grund der Errichtung des Gebäudes beziehungsweise Gebäudeteiles erlassen wurde
- Berechnungsgrundlage zum Einheitswertbescheid
Kosten und Zahlung
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 34.
Erledigungsdauer
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen und des Grundlagenbescheides des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel wird innerhalb einer Frist von maximal 5 Monaten ein Grundsteuerbefreiungsbescheid ausgestellt.
Formular
- Online-Formular: Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer - Antrag
- Online-Formular: Zeitliche Befreiung von der Grundsteuer - Unterlagennachreichung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Gesetz über die zeitliche Befreiung von der Grundsteuer (Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz 1973)
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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