Queerer Kleinprojektetopf (Kleinprojektförderungen bis maximal 5.000 Euro) - Förderantrag und Förderabrechnung
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördern Projekte, die diskriminierte Menschen im LGBTIQ-Bereich unterstützen. Die Projekte werden bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert.
Der Förderantrag und die Förderabrechnung müssen online eingebracht werden: Online-Formulare
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.
Allgemeine Informationen
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Kleinprojekte gemeinnütziger Organisationen in Wien im LGBTIQ-Bereich bis zu 5.000 Euro. Ziel ist die Förderung von innovativen, qualitativen und neuen Projektvorhaben zur Bekämpfung und zum nachhaltigen Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität und die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.
Nicht förderbar sind:
- Bereits geleistete und geförderte Arbeitsschritte und bereits stattgefundene Veranstaltungen
- Anschaffungen und Basiskosten für die Infrastruktur des*der Förderwerber*in
- Freiwillige Sozialleistungen, Aufwendungen für die private Pensionsvorsorge und Supervisionen
- Mahnspesen, Kontoführungskosten, Strafmandate und Stornogebühren
- Bewirtungskosten, Repräsentationskosten, Gastgeschenke, Gutscheine und Trinkgelder
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),
- deren Angebote folgende Zielsetzungen verfolgen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Frauen, Sport, Kultur, Integration usw.):
- Bekämpfung und nachhaltiger Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität
- Unterstützung von Diskriminierung betroffener Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und intergeschlechtlicher Personen
- Abbau von Homo-, Trans- und Interphobie und Vorurteilen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und intergeschlechtlichen Personen
- Förderung von Partizipation
- Steigerung der Vielfalt und Diversität
- deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
- deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
- deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können und
- die den Förderrichtlinien: 378 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.
Fristen und Termine
Die Förderungen von Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie gelten für Projekte, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.
Der Antrag muss zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des Vorjahres einlangen. Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden.
Zuständige Stelle
Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at
Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt)
8., Auerspergstraße 15/21
Telefon: +43 1 4000-81449
Fax: +43 1 4000-99-81448
E-Mail: wast@post.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Förderantrag
Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 378 KB PDF - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.
Sobald die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis schriftlich verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.
Förderabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.
Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.
Erforderliche Unterlagen
Förderantrag
Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht
Sie müssen das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend verwenden.
Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können. - Sachvorhaben/Sachbericht
Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können. - Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Einverständniserklärung für den Förderantrag, wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet werden kann
Förderabrechnung
Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht
- Sachvorhaben/Sachbericht
- Buchungsjournal sowie Belege inklusive Zahlungsnachweise
Das Buchungsjournal muss für den genehmigten Förderzeitraum eingereicht werden. Aus dem Buchungsjournal müssen sämtliche Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt ersichtlich sein, das heißt es müssen alle projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben getrennt nach Konten und Kassen chronologisch aufgelistet werden. Bitte beachten Sie die Pflichtbestandteile laut Förderrichtlinie. - Einverständniserklärung zur Förderabrechnung
Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend behalten sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
Förderantrag
Wenn Sie keine ID Austria haben:
- Online-Formular Förderantrag
- Einverständniserklärung für den Förderantrag. Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Die Erklärung muss ausgefüllt und von den vertretungsbefugten Organen unterschrieben werden. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.
Wenn Sie eine ID Austria haben:
Förderabrechnung
- Online-Formular Förderabrechnung
- Einverständniserklärung für die Förderabrechnung. Für die Online-Abrechnung benötigen Sie die Einverständniserklärung. Die Erklärung muss ausgefüllt und von den vertretungsbefugten Organen unterschrieben werden. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.
Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:
- Finanzplan/Finanzbericht: 42 KB XLSX - Sie müssen das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend verwenden.
- Sachvorhaben/Sachbericht: 324 KB DOCX - Das Formular muss für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwendet werden.
Nachreichung von Unterlagen
Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:
Zusätzliche Informationen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Stadt Wien | Bildung und Jugend
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