Musikausbildung - Förderantrag und Förderabrechnung

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorhaben gemeinnütziger Organisationen in Wien im Bereich der Musikausbildung.

Der Förderantrag und die Förderabrechnung müssen online eingebracht werden: Online-Formulare

Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail eb@ma13.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.

Allgemeine Informationen

Ziel der Förderungen im Bereich der Musikausbildung ist es, einen niederschwelligen Zugang zur Musikausbildung für möglichst viele Kinder und Jugendliche bereitzustellen sowie alternative Musikvermittlung zu unterstützen.

Nicht gefördert werden unter anderem Förderanträge, die sich ausschließlich auf folgende Vorhaben beziehen:

  • Konzert- und Musicalprojekte sowie sonstige (schulische) Veranstaltungen,
  • Vorhaben am Querschnitt zwischen Musik und anderen Kunst- und Kulturaktivitäten

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),

  • die ihre Angebote im Bereich der Musikausbildung schaffen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Kultur, Integration usw.),
  • die seit mindestens 3 Jahren bestehen und dies mit einem entsprechenden ZVR-/Firmenbuchauszug nachweisen können,
  • deren Vorhaben eine regionale und/oder inhaltliche Ergänzung zum Angebot der Musikschulen Wien darstellen,
  • deren Vorhaben aufeinander aufbauende, kontinuierliche Instrumental- und Gesangausbildung oder Elementarmusikerziehung zum Gegenstand haben,
  • deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
  • deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
  • deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können (keine sich selbst finanzierende Unterrichte, wie z. B. Eltern-Kind-Gruppen) und
  • die den Förderrichtlinien: 251 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.

Förderfähige Kosten sind Kosten für qualifiziertes pädagogisches Personal. Darüber hinaus können Overheadkosten (Gemeinkosten) von maximal 7 Prozent der Personalkosten (für Direktion bzw. Sekretariat) gefördert werden.

Mindestanforderungen an Qualifikationen der pädagogischen Mitarbeiter*innen:

  • Künstlerisch-pädagogische Ausbildung mit Studienabschluss an einer Universität, einer Hochschule, einem Konservatorium mit Öffentlichkeitsrecht oder an einer anderen gleichwertigen Ausbildungsstätte
  • Lehrbefähigung für ein Vokalfach und Nachweis entsprechender Qualifikation im Bereich Kinderstimmbildung oder Lehrbefähigung für ein Instrumentalfach
  • Lehrbefähigung für Singschulpädagogik
  • Ein Studienabschluss oder eine Lehrbefähigung nach früheren Rechtsvorschriften ist einem oben angeführten Abschluss einer Ausbildung gleichzuhalten, wenn dieser nach Umfang, Anforderung und Inhalt als gleichwertig anzusehen ist.

Im Zuge der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung eines Förderantrags um Gesamtförderung (Förderung des gesamten Personals) wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Förderwerber*innen geprüft. Erscheint die Durchführung der geplanten Vorhaben aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.

Fristen und Termine

Die Förderungen von Vorhaben erfolgen schuljahrbezogen. Sie gelten für Maßnahmen und Vorhaben, die im Schuljahr begonnen und abgeschlossen werden. Die Förderanträge für das kommende Schuljahr müssen bis 1. Mai des laufenden Schuljahres eingebracht werden. Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden.

Zuständige Stelle

Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Förderantrag

Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 251 KB PDF und der Verhaltenskodex bei Gesamtförderungen - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft und den zuständigen Gremien der Stadt Wien zur Entscheidung vorgelegt. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe oder in Raten (jedenfalls bei einer Fördersumme ab 500.000 Euro) auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.

Förderabrechnung

Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.

Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.

Erforderliche Unterlagen

Förderantrag

Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:

  • Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
    Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend. Bei den darin enthaltenen Inhalten handelt es sich um verpflichtend anzugebende Informationen.
    Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
  • Sachvorhaben/Sachbericht
    Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
    Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können.
  • Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
  • Einverständniserklärung für den Förderantrag, wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet werden kann
  • Vermögensübersicht des abgelaufenen Geschäftsjahrs, wenn nichtbilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben
  • Aktueller genehmigter Jahresabschluss (inklusive Prüfvermerk, falls erforderlich), wenn bilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben

Förderabrechnung

Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:

  • Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
  • Vermögensübersicht, bei Gesamtförderung nichtbilanzierender Fördernehmer*innen
    Hinweis: In der Vermögensübersicht müssen alle vermögenswerten Gegenstände und Schulden aufgelistet werden. Vermögensgegenstände - z. B. KFZ, Büroeinrichtung und Büromaschinen, Sparguthaben und ähnliches, sowie Forderungen gegenüber Dritten (z. B. Sponsorengelder); Schulden - z. B. aushaftende Darlehen oder Kredite, Lieferant*innenschulden, Leasingverträge. Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss die Vermögensrechnung nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden.
  • Jahresabschluss, bei Gesamtförderung bilanzierender Fördernehmer*innen
    Hinweis: Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss der Jahresabschluss nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden.
  • Sachvorhaben/Sachbericht
  • Statistik - Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
  • Rücklagenspiegel mit Begründung bei Neubildung und Auflösung
  • Einverständniserklärung zur Förderabrechnung

Nach Aufforderung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Ausbildungsnachweise der Mitarbeiter*innen
  • Bericht von Rechnungs- bzw. Wirtschaftsprüfer*in
  • Inhaltlicher Jahresbericht/Projektbericht

Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.

Förderantrag

Wenn Sie keine ID Austria haben:

Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.

Wenn Sie eine ID Austria haben:

Förderabrechnung

Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:

Nachreichung von Unterlagen

Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:

Zusätzliche Informationen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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