Kleinprojektförderungen im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bis maximal 5.000 Euro - Förderantrag und Förderabrechnung
Die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördert Projekte in Wien im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Die Projekte müssen dem von der Stadt Wien – Bildung und Jugend vorgegebenen Jahresschwerpunkt entsprechen.
Derzeit werden keine Kleinprojekte gefördert. Einreichungen werden derzeit nicht behandelt.
Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail jugend@ma13.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.
Allgemeine Informationen
Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine) können online eine Kleinprojektförderung für die Schaffung vielfältiger, leicht zugänglicher Angebote in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit beantragen. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro und die maximale Fördersumme ist mit 5.000 Euro begrenzt. Zudem kann maximal einmal pro Jahr um Förderung aus dem Kleinprojektetopf angesucht werden. Gefördert werden beispielsweise Workshops, Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte, medienpädagogische Projekte usw.. Die Projekte sollen die Spiel-, Bewegungs- und Interaktionsräume im städtischen Bereich erweitern, das Demokratie- und Menschenrechtsbewusstsein fördern und sich an den Interessen, Bedürfnissen, Lebenswelten und Sozialräumen der Ziel- und Dialoggruppen orientieren. Die Angebote zeichnen sich durch eine Freiwilligkeit der Teilnahme, Niederschwelligkeit und Offenheit der Angebote aus. Außerdem soll die Gleichstellung (insbesondere im Sinne von Gender Mainstreaming und Diversitätspolitik) gefördert werden.
Nicht gefördert werden unter anderem Förderanträge, die sich ausschließlich auf folgende Vorhaben beziehen:
- Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen
- Ausstellungen
- Publikationen (z. B. Buchveröffentlichungen)
- Förderanträge von Schulen
- Gesangs- und/oder Tanzausbildungen
- Konzerte, Theateraufführungen, Musical und sonstige (schulische) Veranstaltungen
- Aktivitäten im Kunst- und Kulturbereich
Zudem können im Rahmen der Kleinprojektförderung folgende Kosten nicht gefördert werden:
- Basiskosten für Infrastruktur des Vereins oder der Organisation
- Anschaffung für Güter des Anlagevermögens
- Personalkosten (Gehälter), die im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen
- Supervision
- Freiwillige Sozialleistungen
- Mahnspesen, Kontoführungskosten, Strafmandate, Stornogebühren und Gastgeschenke
- Erwerb von Gutscheinen
- Bewirtungs- und Repräsentationskosten (inklusive Trinkgelder)
- Reisekosten (Fahrtkosten außerhalb des Stadtgebietes und Nächtigungen)
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),
- die ihre Angebote im Rahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit schaffen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Frauen, Sport, Kultur, Integration usw.),
- deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
- deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
- deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können und
- die den Förderrichtlinien: 203 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung per ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.
Fristen und Termine
Die Förderungen von Projekten und Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie werden für den genehmigten Projektzeitraum gewährt. Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn gestellt werden.
Zuständige Stelle
Bildung und Jugend (MA 13)
Förderungen
8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
Telefon: +43 1 4000-84328
Fax: +43 1 4000-99-24633
E-Mail: foerderungen@ma13.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Förderantrag
Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 203 KB PDF - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.
Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft und den zuständigen Gremien der Stadt Wien zur Entscheidung vorgelegt. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.
Förderabrechnung
Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.
Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.
Erforderliche Unterlagen
Förderantrag
Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht inklusive Übersicht Honorare/Werkverträge
Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend. Bei den darin enthaltenen Inhalten handelt es sich um verpflichtend anzugebende Informationen.
Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können. - Sachvorhaben/Sachbericht
Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können. - Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
- Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
- Einverständniserklärung für den Förderantrag, wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet werden kann
Förderabrechnung
Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:
- Finanzplan/Finanzbericht inklusive Übersicht Honorare/Werkverträge und Belegaufstellung
- Sachvorhaben/Sachbericht
- Statistik - Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
- Einverständniserklärung zur Förderabrechnung
Bitte verwenden Sie die Formulare der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Derzeit werden keine Kleinprojekte gefördert. Einreichungen werden derzeit nicht behandelt.
Zusätzliche Informationen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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