Änderung der Meldedaten - Namens-, Personenstands-, Staatsbürgerschaftsänderung, neuer akademischer Grad, neue Bezeichnung "Ingenieur*in" oder "Meister*in"
Allgemeine Informationen
Namensänderungen bzw. Änderungen des Personenstandes (Familienstandes) aufgrund einer Eheschließung bzw. Verpartnerung vor einem österreichischen Standesamt bzw. oder einer österreichischen Behörde oder aufgrund eines Namensänderungsbescheides einer österreichischen Standesbehörde werden automatisch im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich.
Die Verleihung oder der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft wird von der zuständigen Behörde im Zentralen Melderegister verdatet. Es ist keine weitere Meldung an die Meldebehörde erforderlich.
Sie haben ein neues Reisedokument? Wenn sich außer der Reisepassnummer keine weiteren Meldedaten geändert haben, ist keine Meldung an die Meldebehörde notwendig.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Änderung von Name, Personenstand (Familienstand) bzw. Staatsbürgerschaft einer meldepflichtigen Person durch Entscheidung einer ausländischen Behörde, zum Beispiel durch Eheschließung im Ausland, müssen Sie innerhalb von 1 Monat der Meldebehörde mitteilen.
Der Eintrag eines akademischen Grades, der Standesbezeichnung Ingenieur*in oder der Bezeichnung Meister*in im Melderegister ist freiwillig.
Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
Wenn nicht gleichzeitig eine An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes erfolgt, ist für die Änderung der Daten kein Antragsformular (Meldezettel) erforderlich.
Die Änderung kann auch von einer Vertrauensperson (Bot*in ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente im Original erforderlich. Das Wiener Meldeservice wird postalisch übermittelte Originaldokumente, zum Beispiel einen Lichtbildausweis, per RSb-Brief zurücksenden, kann aber keine Garantie für den Postweg übernehmen.
Fristen und Termine
Die Ummeldung aufgrund einer Änderung eines Namens, des Personenstandes (Familienstandes) oder der Staatsbürgerschaft muss innerhalb von 1 Monat erfolgen.
Der Eintrag eines akademischen Grades, der Standesbezeichnung Ingenieur*in oder der Bezeichnung Meister*in im Melderegister ist freiwillig und deshalb nicht an eine bestimmte Frist gebunden.
Zuständige Stelle
Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk
Verfahrensablauf
Kommen Sie bitte mit den notwendigen Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift in ein Meldeservice. Wir prüfen die Unterlagen und tragen Ihre neuen persönlichen Daten im Zentralen Melderegister ein. Sie bekommen eine neue "Bestätigung der Meldung".
Müssen Sie die Änderungen persönlich dem Meldeservice mitteilen?
- Eine andere Person kann die notwendigen Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Meldeservice bringen. Diese Person braucht keine Vollmacht von Ihnen.
- Sie können die notwendigen Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift auch per Post schicken. Sie bekommen die Unterlagen (zum Beispiel einen amtlichen Lichtbildausweis) per RSb-Brief mit der Post zurückgeschickt. Das Meldeservice übernimmt keine Garantie für den Postweg, falls der Brief verloren geht.
- Sie können Ihre persönlichen Daten nicht per E-Mail und nicht per Fax ändern lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.)
- Bei Änderung eines Namens oder Personenstandes (Familienstandes) zum Beispiel:
- Heiratsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Partnerschaftsurkunde
- Namensänderungsbescheid
- Bei Änderung der Staatsbürgerschaft:
- Aktueller Staatsbürgerschaftsnachweis
- Sie möchten einen akademischen Grad, die Standesbezeichnung Ingenieur*in oder die Bezeichnung Meister*in eintragen lassen? Sie brauchen die Verleihungsurkunde oder die Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung: Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
Kosten und Zahlung
Keine
Zusätzliche Informationen
Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstands-Urkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.
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