Meldeauskunft über eine Person - Einzelauskunft

Allgemeine Informationen

Jede Person, egal ob österreichische*r Staatsbürger*in oder Fremde*r, hat die Möglichkeit eine Meldeauskunft aus dem Zentralen oder Örtlichen Melderegister über den aktuellen (bzw. zuletzt gemeldeten) Hauptwohnsitz einer anderen Person zu verlangen. Bei Nachweis eines berechtigten Interesses (z. B. Schuldnersuche) kann auch eine Auskunft über die gemeldeten Nebenwohnsitze oder bereits abgemeldete Wohnsitze erteilt werden.

Jede Person hat auch die Möglichkeit den eigenen Meldedatenbestand zu erfragen, indem anstelle einer Meldebestätigung (z. B. bei Verlust der Bestätigung aus dem Zentralen Melderegister) eine Meldeauskunft über die eigene Person beantragt wird.

Sie können beim Zentralen Melderegister (ZMR), einem Service des Bundesministeriums für Inneres, eine Online-Meldeauskunft über den aktuellen (bzw. zuletzt gemeldeten) Hauptwohnsitz einer Person beantragen oder sich an eine Meldeservicestellen wenden.

Auskünfte über Meldedaten vor 1976 erteilt das Wiener Stadt- und Landesarchiv. Für diese Auskünfte gibt es eigene Richtlinien.

Forschung im Wiener Stadt- und Landesarchiv

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Erforderliche Unterlagen

Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) beigelegt werden.

Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Für die Abfrage:

  • Vorname und Familienname der gesuchten Person
  • Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind in der Regel weitere Suchkriterien (z. B. Geburtsdatum, eine frühere Adresse) erforderlich

Für die Abfrage eines Nebenwohnsitzes oder von bereits abgemeldeten Wohnsitzen: Unterlagen, die das Vorliegen eines berechtigten Interesses beweisen (z. B. Schuldnersuche)

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
  • 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister

Tipp:
Sie können den Antrag auf Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister auch online mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) (Informationen zur ID Austria) stellen. Dann bezahlen Sie weniger:

  • 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Die Kosten müssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war.

Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag
Sie können beim Zentralen Melderegister (ZMR), einem Service des Bundesministeriums für Inneres, eine Online-Meldeauskunft beantragen.

Voraussetzung:

  • Möglichkeit, den Antrag elektronisch zu signieren (ID Austria)
  • Online-Zahlungsmöglichkeit (z. B. Kreditkarte, Online-Banking)

Zusätzliche Informationen

Anträge per Telefon sind nicht möglich.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

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