Meldeauskunft über mehrere Personen - Massenauskunft
Allgemeine Informationen
Jede Person kann für mehrere Personen Auskunft aus dem Örtlichen Melderegister oder aus dem Zentralen Melderegister verlangen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein usw.) beigelegt werden.
Für die Abfrage:
- Vor- und Familiennamen der gesuchten Personen
- Um eine Person eindeutig identifizieren zu können, sind in der Regel weitere Suchkriterien (z. B. Geburtsdatum, eine frühere Adresse) erforderlich
Kosten und Zahlung
Kosten pro abgefragter Person:
- 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Örtlichen Melderegister
- 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe für Abfragen aus dem Zentralen Melderegister
Tipp:
Sie können den Antrag auf Meldeauskunft aus dem Zentralen Melderegister auch für jede Person online mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) (Informationen zur ID Austria) stellen. Dann bezahlen Sie weniger:
- 3,30 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Die Kosten müssen Sie auch bezahlen, wenn die Abfrage ergebnislos war.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Anträge per Telefon sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
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