Urkunden (Geburt, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Sterbefall) - Online-Bestellung

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Sie können online folgende Urkunden bestellen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Partnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde

Online-Bestellungen sind nur möglich,

  • wenn ihre Geburt in Österreich bereits beurkundet wurde,
  • wenn die beurkundete Person in Wien ihren Hauptwohnsitz hat und
  • wenn die Geburt oder der Sterbefall ab dem 1. Jänner 1939 eingetreten ist bzw. die Eheschließung ab dem 1. August 1938 erfolgte.

Mit diesem Formular können Sie nicht die Geburt eines Kindes oder einen aktuellen Sterbefall (aus den letzten 2 Monaten) melden. Für eine Geburts- oder Sterbefallregistrierung nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit dem Standesamt Wien auf.

Um Urkunden online zu bestellen, müssen die genauen Daten der beurkundeten Person bekannt sein. Sind diese Daten nicht bekannt, jedoch das Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat, kann man das Standesamt direkt kontaktieren.

Bitte beachten Sie auch die notwendigen Voraussetzungen für eine Urkunden-Bestellung.

Die Urkunden-Bestellung ist gebührenpflichtig.

Allgemeine Informationen

Bei den Wiener Standesämtern können online Urkunden bestellt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können Personenstandsurkunden bestellen (soweit kein schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegensteht):

  • Die beurkundete Person selbst
  • Ehepartner*innen
  • Eingetragene Partner*innen
  • Vorfahren und Nachkommen in gerader Linie (Geschwister oder entferntere Verwandte haben keinen Anspruch auf Urkundenausstellung)
  • Personen mit rechtlichem Interesse

Unter "rechtlichem Interesse" wird ein Handeln auf Grund einer gesetzlichen Grundlage, welche dazu berechtigt, Daten über Dritte zu erhalten, verstanden (z. B. Verlassenschaftsverfahren durch eine*n Notar*in). Das "rechtliche Interesse" muss durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Ein "rechtliches Interesse" wird daher vor allem seitens Behörden oder beruflich Bestellten geltend gemacht.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Personenstandsfall (Geburt, Tod) nach dem 31. Dezember 1938, Eheschließung nach dem 31. Juli 1938 bzw. Urkunden für Personenstandsfall im Burgenland ab dem 1. Oktober 1895:

  • Urkunden sind in Österreich bei jedem Standesamt erhältlich.

Personenstandsfall (Geburt, Tod) vor dem 1. Jänner 1939, Eheschließung vor dem 1. August 1938, so diese nicht im Burgenland ab 1. Oktober 1895 beurkundet worden sind:

  • Urkunden sind bei den jeweilig zuständigen Pfarrämtern erhältlich (römisch-katholische Pfarren, evangelische Pfarren A.B. und H.B., altkatholische Kirche, griechisch-orthodoxe Kirche, Israelitische Kultusgemeinde).
  • Bestand zum Zeitpunkt des Ereignisses (Geburt, Heirat, Tod) keine Zugehörigkeit zu einer dieser Religionsgemeinschaften oder lag Religionsverschiedenheit vor (Eltern, Brautleute), sind in Wien Urkunden in der Zivilen Altmatrik erhältlich.
  • Urkunden von Personen die in der Österreichischen Militärmatrik beurkundet wurden, sind im Österreichischen Staatsarchiv, 3., Nottendorfer Gasse 2, Telefon +43 1 795 40-0 erhältlich.

Zu beachten: Durch Zusammenlegung von Standesämtern gibt es viele Ämter nicht mehr, die möglicherweise in der Urkunde angeführt sind. Auskunft über Zuständigkeiten: Historische Wiener Standesämter.

Kund*innenverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Parteienverkehr für telefonische Auskünfte und persönliche Termine: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr; Donnerstag zusätzlich von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Derzeit findet der Kund*innenverkehr am Standesamt Wien nur nach voriger Terminvereinbarung bzw. online oder per E-Mail statt.
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr geöffnet
Amtsstunden nur für schriftliche Anbringen: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Sind weder die genauen Daten, noch das beurkundende Wiener Standesamt bekannt, kann die Wiener Zentralkartothek kontaktiert werden.

Diese Stelle ist nicht für generelle Auskünfte betreffend Online-Bestellungen von Personenstandsurkunden zuständig. Wenden Sie sich dafür bitte an das Standesamt Wien.

Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.

Kosten und Zahlung

Die Antragsgebühr für schriftliche Anträge (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) beträgt 14,30 Euro. Für Anträge, die auf elektronischem Weg eingebracht und signiert werden (ID Austria - Nachfolge der Handy-Signatur), ermäßigen sich die Gebühren laut Gebührengesetz auf 8,60 Euro. Beilagen, die auf konventionellem Weg übermittelt werden, müssen mit 3,90 Euro pro Beilage (insgesamt aber maximal 21,80 Euro) vergebührt werden. Bei Anträgen mit mit ID Austria verringert sich diese Gebühr auf 2,30 Euro pro Beilage (insgesamt maximal 13,10 Euro).

Für jede standesamtliche Urkunde müssen zusätzlich Gebühren von 9,30 Euro bezahlt werden.

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen

Formular

Urkunden (Geburt, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Sterbefall) - Online-Bestellung

Schriftlich angeforderte Urkunden (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) werden auf dem Postweg übermittelt.

Zusätzliche Informationen

Nationale Urkunden sind nur in deutscher Sprache verfasst und mit einer elektronischen Amtssignatur versehen. Diese Ausfertigung ist für den Gebrauch in Österreich und/oder in anderen deutschsprachigen Ländern vorgesehen. Das Anbringen einer Apostille oder einer diplomatischen Beglaubigung zur Vorlage bei ausländischen Behörden ist nicht möglich.

Internationale Urkunden sind mehrsprachige Ausfertigungen, die zur Vorlage bei ausländischen Behörden benötigt werden. Sie sind mit "Siegel und Unterschrift" versehen, wodurch das Anbringen einer Apostille oder einer diplomatischen Beglaubigung möglich ist.

Es können bis zu 9 nationale und internationale Urkunden bestellt werden.

Apostille oder diplomatische Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland

Verlust von Urkunden

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