Verkauf einer Wohnung gefördert nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 - Antrag auf Übernahme der Förderung

Allgemeine Informationen

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung gefördert nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 müssen die Käufer*innen förderungswürdig sein und ein dringendes Wohnbedürfnis am geförderten Objekt nachweisen. Weiters muss beachtet werden, dass der Kaufpreis angemessen ist.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Zustimmung zu einem Kaufvertrag mit Übernahme der Wohnbauförderung ist nur dann möglich, wenn

  • der Kaufpreis angemessen ist (die Angemessenheit ist jedenfalls gegeben, wenn der "Gesamtkaufpreis-Neu" den "Gesamtkaufpreis-Alt", vermehrt um die durch den Verbraucherpreisindex 1986 gerechtfertigten Wertsteigerungen, nicht überschreitet; zu diesem Zweck ist eine Kopie des Kaufvertrages erforderlich, mit welchem die Verkäufer*innen die gegenständliche Wohnung erworben haben; die Angemessenheit des Kaufpreises muss im Wertsicherungsrechner ermittelt werden),
  • das Haushaltseinkommen der Käufer*innen die Höchsteinkommensgrenze (Jahresfamiliennettoeinkommen) nicht übersteigt,
  • die Käufer*innen mittels Wohnbedarfserklärung einen Wohnbedarf an der geförderten Wohnung geltend machen können,
  • der Nachweis über die Aufgabe der Rechte an der Vorwohnung innerhalb von 6 Monaten nach Bezug des gekauften Objektes erbracht wird,
  • der melderechtliche Hauptwohnsitz an der Adresse des gekauften Objektes begründet wird.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Hinweis: Am 27. Dezember 2024 ist geschlossen.

Kund*innenverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr

Erforderliche Unterlagen

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Formblätter benötigt. Die Formblätter können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Übernahme der Förderung
  • Unterschriebener Kaufvertrag in Kopie (vollständig)
  • Kopie des Kaufvertrages, mit welchem die jetzigen Verkäufer*innen die Wohnung erworben haben (vollständig)
  • Grundbucheinsicht
  • Bestätigung der Hausverwaltung über das Ausmaß der Wohnnutzfläche
  • Formblatt "Persönliche Angaben der WohnungswerberInnen" mit Wohnbedarfserklärung
  • Einkommensbestätigungen von allen in die Wohnung einziehenden, volljährigen Personen:
    • Jahreslohnzettel L16 des Jahres vor Vertragsabschluss und/oder Einkommenssteuerbescheid des letzten veranlagten Kalenderjahres (alle Seiten) oder "Eidesstättige Erklärung" (nur bei Personen, die kein oder nur geringfügiges Einkommen bezogen haben)
    • Monatslohnzettel der letzten 3 Monate vor Vertragsabschluss von allen einziehenden Personen oder "Eidesstättige Erklärung"
  • Formblatt "Verpflichtungserklärung gemäß § 21 Abs. 3 Wohnbauförderungsgesetz 1984" und - wenn bereits vorhanden - Nachweis(e) der Aufgabe der Vorwohnung
  • Konzept der Zustimmungserklärung zweifach (grundbuchsfähige Urkunde, die vom Land Wien unterfertigt werden muss, damit die KäuferInnen im Grundbuch eingetragen werden können)

Weiters wird darauf hingewiesen, dass ein allfälliger Eigenmittelersatzkredit der Verkäufer*innen von den Käufer*innen nicht übernommen werden kann und daher zurück gezahlt werden muss. Diesbezügliche Erhebungen werden seitens der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten in die Wege geleitet.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Erledigungsdauer

Mindestens 6 Wochen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Antragsformulare benötigt:

Der formlose Antrag mit den vollständigen erforderlichen Unterlagen muss unterfertigt an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten übermittelt werden.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 (WWFSG 1989)

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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