Errichtung von Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf - Förderungsantrag

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Allgemeine Informationen

Dachgeschossausbauten für den Eigenbedarf werden durch Gewährung eines Landesdarlehens gefördert. Grundvoraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Die Antragsteller*innen müssen Eigentümer*innen sein. Die Gewährleistung des Darlehens unterliegt bestimmten Förderungsvoraussetzungen in Bezug auf die Wohnnutzfläche. Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlungen sind ebenfalls geregelt: Richtlinien zu Förderungsdarlehen.

Informationen zur Rechtzeitigkeit des Antrages findet man in den Informationsblättern.

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
19., Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
Telefon: +43 1 4000-74840
Fax: +43 1 4000-99-74840
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr

Bitte beachten Sie:
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen per Post an Muthgasse 62, 1190 Wien, per Fax an +43 1 4000-997 48 40 oder per E-Mail an neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.
Der persönliche Kontakt mit der Servicestelle Neubauförderung ist innerhalb der Servicezeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr, möglich.

Mit der Ausstellung der Förderungszusicherung wird den Förderungswerber*innen ein Schuldschein zwecks grundbücherlicher Einverleibung übermittelt. Nach entsprechender grundbücherlicher Sicherstellung und Erfüllung der Zusicherungsbedingungen kann das Darlehen ausbezahlt werden. Dies geschieht über Anforderung des (vom Amt der Wiener Landesregierung) bestellten Bauaufsichtsorganes nach entsprechendem Baufortschritt.

Für den Förderungsantrag werden nachfolgende persönliche Unterlagen sowie spezielle Antragsformulare benötigt. Die Antragsformulare können heruntergeladen oder bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten direkt bezogen werden.

  • Grundbucheinsicht über die Liegenschaft, auf der die geförderte Wohnung errichtet werden soll
  • Baubewilligungsbescheid der Baupolizei oder Mitteilung der Baubehörde bei Baubewilligungsverfahren nach § 70a oder § 70b der Wiener Bauordnung
  • Im Falle durchgeführter Planwechsel: Planwechselbescheid
  • Zugehörige baubehördlich bewilligte Pläne: Originalpläne oder farbige Kopien mit Gleichschriftsbescheinigung bzw. Identitätsbestätigung
  • Technische Richtlinien der Abteilung Technische Stadterneuerung: 150 KB PDF
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder: Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheide des Vorjahres und Monatslohnzettel der letzten 3 Monatsbezüge des laufenden Jahres
  • Gegebenenfalls Familienbeihilfebezugsbestätigung für Kinder

Der Antrag ist gebührenfrei.

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Formular

Zusätzlich zu den persönlichen Unterlagen werden folgende Antragsformulare benötigt:

Hinweis: Der Originalplan muss per Post an die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten geschickt werden.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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