Errichtung von Eigentumswohnungshäusern (gilt nicht für Dachgeschossausbauten) - Neubauförderung

Baustelle Wienerberg aus Vogelperspektive

Baustelle Wienerberg aus Vogelperspektive

Grundvoraussetzung für Antrag stellende Bauträger ist neben der Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten die positive Begutachtung des Bauvorhabens durch den Grundstücksbeirat.


Förderungswerber*in

Förderungswerber*in ist die Errichtergesellschaft (der Bauträger), die auch grundbücherliche*r Eigentümer*in der Liegenschaft beziehungsweise der Baurechtseinlage ist. Der*die Förderungswerber*in muss den Förderungsantrag beim Amt der Wiener Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Wohnbauförderung und wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), einbringen. Mit der Bauführung darf zwar vor schriftlicher Zusicherung, nicht aber vor positiver Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich planerischer und ökologischer Qualität begonnen werden. Die Förderung (und deren Vorteile) werden dann im Zuge der Veräußerung auf die einzelnen Wohnungskäufer*innen übertragen, sofern diese Personen oder Familien den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen und Einkommensgrenzen entsprechen.

Förderung

Gemäß Neubauverordnung 2007 in der geltenden Fassung besteht die Förderung in der Gewährung eines Landesdarlehens in der Höhe von 740 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Bei einer Gesamtnutzfläche - dazu zählen alle Bauteile des Bearbeitungsgebiets - von weniger als 10.000 Quadratmetern erhöht sich der Betrag auf 850 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.

Verzinsung

Dieses Darlehen ist mit 1 Prozent pro Jahr verzinst.

Darlehenslaufzeit und Tilgung

Die Darlehenslaufzeit beginnt, nach Auszahlung der Förderungsmittel, mit dem Bezug der Wohnungen, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige. In den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit werden nur Zinsen bezahlt. Ab dem 6. Jahr setzen Kapitalrückzahlungen ein:

  • Vom 6. bis zum 10. Jahr jährlich 2 Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 11. bis zum 15. Jahr jährlich 3 Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 16. bis zum 20. Jahr jährlich 4 Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 21. bis zum 25. Jahr jährlich 5 Prozent der Darlehenssumme
  • Vom 26. bis zum 30. Jahr jährlich 6 Prozent der Darlehenssumme

Rückzahlungstermine für Zinsen- und Kapitalstilgung sind der 1. April und der 1. Oktober.

Zusätzliche Förderungen

Die Hauptförderung kann in folgenden Fällen durch ergänzende Förderungen aufgestockt werden:

  • Baukostenzuschuss bei Kleinbaustellen bis zu 140 Euro pro Quadratmeter
  • Unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien bis zu 150 Euro pro Quadratmeter
  • Unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen zur Abdeckung wesentlicher, nachweisbarer Mehrkosten, insbesondere bei Vorliegen unvermeidbarer erschwerender Umstände bei der Bauführung, für tatsächlich angefallene Baukosten bis zu 350 Euro pro Quadratmeter

Antragstellung

Alle Anträge sind schriftlich einzureichen bei:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Neubauförderung

Postanschrift:
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien

E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Fax: +43 1 4000 99 748 40

Beratung

Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Telefon: +43 1 4000 748 40
Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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