Förderungen für Aufzüge
Ein Überblick über Förderungsmöglichkeiten für den Einbau eines Personenaufzuges oder bei der Nachrüstung einer bestehenden Aufzugsanlage bietet der wohnfonds_wien (maßnahmen für menschen mit besonderen bedürfnissen sowie sanierungsarten - erstinfo personenaufzuege) beziehungsweise hinsichtlich der Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung die Stadt Wien - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50).
Gesetzliche Grundlage für die verschiedenen Förderungen in Wien ist das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnbausanierungsgesetz - WWFSG 1989 sowie die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024.
Förderungsmöglichkeiten
- Aufzugseinbau oder Nachrüstung einer bestehenden Aufzugsanlage als Einzelverbesserungsmaßnahme gemäß § 9 Sanierungsverordnung 2008
- Einbau eines Treppenschrägaufzuges (Treppenliftes), einer vertikalen Hebeeinrichtung für Personen mit Behinderung (Behindertenhebebühne) als Behindertenmaßnahme gemäß § 18 Sanierungsverordnung 2008 im Sinne § 9 Sanierungsverordnung 2008: Behindertengerechter Umbau - Förderungsantrag
- Aufzugseinbau im Rahmen einer Sockelsanierung gemäß § 11 Sanierungsverordnung 2008
- Aufzugseinbau im Rahmen einer Totalsanierung gemäß § 13 Sanierungsverordnung 2008
- Aufzugseinbau im Rahmen einer Heimsanierung gemäß § 15 Sanierungsverordnung 2008
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Baupolizei
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