Programm "INTERREG V-A Österreich-Ungarn 2014 bis 2020" - EU-Förderung

Die Geschichte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Österreich und Ungarn ist von Erfolg gekrönt. Sie soll in der neuen Förderperiode fortgesetzt werden. Der Schwerpunkt liegt diesmal auf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Klein- und Mittelbetrieben (KMU), Umweltschutz, Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr sowie Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung.

Aktueller Stand

Das Programm Interreg V-A Österreich-Ungarn wurde am 16. Dezember 2015 gestartet.

Förderfähige Antragsteller

  • Öffentliche oder öffentlichkeitsnahe Institutionen (inklusive EVTZs im Sinne von Artikel 2 (16) der Dachverordnung 1303/2013)
  • Non-Profit-Organisationen
  • Andere Organisationen, die auf Projektebene im öffentlichen Interesse handeln, wie zum Beispiel Cluster-Organisationen, Wirtschaftsförderungszentren, Universitäten, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
  • Private Institutionen, einschließlich Privatgesellschaften, die über eine Rechtspersönlichkeit verfügen

Privatpersonen und politische Parteien werden in diesem Programm nicht gefördert. Direkte Zuschüsse an Einzelunternehmen sind nicht inkludiert. Institutionen außerhalb des Programmgebiets, die über spezielle Fachkenntnisse oder -kompetenzen verfügen, die für das Projekt notwendig (aber nicht im Programmgebiet vorhanden) sind, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Programmgebiet

Um eine Förderung aus dem Programm erhalten zu können, muss die Umsetzung der Projektaktivitäten im Programmgebiet erfolgen.

Das Programmgebiet umfasst in Österreich die Gebiete Nord-, Mittel- und Südburgenland, Wien, Wiener Umland - Südteil, Niederösterreich Süd, Graz und die Oststeiermark sowie in Ungarn Komitate Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala

Das Programmgebiet umfasst elf NUTS-III Regionen:

  • Österreich: Nord-, Mittel- und Südburgenland, Wien, Wiener Umland - Südteil, Niederösterreich Süd, Graz und die Oststeiermark
  • Ungarn: Komitate Györ-Moson-Sopron, Vas und Zala

Thematische Ziele und Investitionsprioritäten

Alle Projektanträge müssen einem Thematischen Ziel und einer Investitionspriorität zugeordnet sein:

  • Thematisches Ziel 3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch
    • Investitionspriorität (IP) 3d: Unterstützung der Fähigkeit von KMU, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen
  • Thematisches Ziel 6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz durch
    • IP 6c: Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
    • IP 6d: Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000 und grüne Infrastruktur
    • IP 6f: Förderung innovativer Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung der Luftverschmutzung
  • Thematisches Feld 7: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen durch
    • IP 7b: Ausbau der regionalen Mobilität durch Anbindung sekundärer und tertiärer Knotenpunkte an die TEN-V-Infrastruktur, einschließlich multimodaler Knoten
    • IP 7c: Entwicklung und Verbesserung umweltfreundlicher (einschließlich geräuscharmer) Verkehrssysteme mit geringen CO2-Emissionen, darunter Binnenwasserstraßen und Seeverkehr, Häfen, multimodale Verbindungen und Flughafeninfrastruktur, um eine nachhaltige regionale und örtliche Mobilität zu fördern
  • Thematisches Feld 11: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch
  • Förderung der Zusammenarbeit in rechtlichen und administrativen Bereichen sowie zwischen Bürgern und Institutionen

Fördermittel

Der Anteil der EFRE-Förderung beträgt höchstens 85 Prozent.

Die Fördermittel werden nach dem "Gesamtkostenprinzip" vergeben. Das heißt, Fördermittel der EU können beantragt werden, wenn die Differenz der Projektkosten und des Anteils der EFRE-Förderung durch eine nationale Kofinanzierung oder öffentliche/private Eigenmittel aufgebracht wird. Der Unterschied zur alten Förderperiode von 2007 bis 2013 besteht darin, dass private Projektträger keine öffentliche nationale Kofinanzierung mehr vorlegen müssen. Private Eigenmittel können EFRE-kofinanziert werden.

Neuerungen der Programmperiode

  • Neue thematische Ziele
  • Gesamtkostenprinzip: EFRE-Fördermittel müssen nicht zwingend nur durch nationale öffentliche Mittel, sondern können auch über private Eigenmittel kofinanziert werden
  • Teilnahme von privaten Projektträgern auch ohne nationale Kofinanzierung möglich (bei Eigenmitteln)
  • Mindestens drei von vier Kooperationskriterien müssen erfüllt werden:
    • Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
    • Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
    • Gemeinsame Finanzierung
    • Gemeinsames Personal
  • Projektanträge werden elektronisch via das neue elektronische Monitoringsystem (eMS) eingereicht.
  • Jedes Projekt muss außer einer positiven Auswirkung auf das Programmgebiet auch einen Beitrag zur Erfüllung des programmspezifischen Zieles leisten.
  • Neue Förderfähigkeitsregeln

Die wichtigsten Neuerungen bei den Förderfähigkeitsregeln sind:

  • Neue Kostenkategorien: Personalkosten, Büro und Verwaltungsausgaben (Gemeinkosten), Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten, Infrastruktur- und Errichtungskosten
  • Pauschalen bei Abrechnung von Personalkosten und Büro- und Verwaltungsausgaben (Gemeinkosten) möglich
  • Vorbereitungskosten in der Höhe von einmalig 5.000 Euro
  • Belege können als Originale, aber auch E-Rechnungen oder beglaubigte Kopien vorgelegt werden (Bezeichnung des Programms und Projektakronym müssen angeführt werden)
  • Vergaben: unter 5.000 Euro ist keine Dokumentation erforderlich (bei Mängeln kann die Finanzkontrolle jedoch zusätzliche Dokumentation jederzeit anfordern), über 5.000 Euro sind drei unverbindliche Preisauskünfte nötig

Finanzplan

Fördermittel EFRE (in Millionen Euro)

Finanzvolumen gesamt (in Millionen Euro)

Gesamtvolumen

78,5

95

Anteil Wien

11,4

13,4

Kontakte

Für Wiener Projektpartner zuständig:

Regionalstellen:

Weiterführende Informationen

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