Programm "INTERREG V-A Österreich-Tschechien 2014 bis 2020" - EU-Förderung
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Österreich und Tschechien hat bereits viele erfolgreiche Projekte hervorgebracht. In der neuen Förderperiode liegt der Fokus auf den Themen Forschung und Innovation, Umweltschutz, Bildung und sowie Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung.
Aktueller Stand
Das Programm INTERREG V-A Österreich-Tschechische Republik wurde am 17. Dezember 2015 gestartet.
Förderfähige Antragsteller
- Öffentliche und private Forschungseinrichtungen
- Schulen, Fachhochschulen und Universitäten
- Öffentliche Einrichtungen (Bund, Regionen, Gemeinden und deren Organisationen)
- NGOs
- Öffentliche und private Unternehmen
- Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
- Andere Institutionen, zum Beispiel Interessensvertretungen, Vereine, Kammern und Verbände
Physische Personen und politische Parteien werden in diesem Programm nicht gefördert.
Programmgebiet
Das Fördergebiet ist mit dem Programmgebiet "ETZ AT-CZ 2007-2013" identisch und umfasst die folgenden NUTS-III Regionen:
- Österreich: Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland-Nordteil, Wien, Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf
- Tschechische Republik: Jihomoravsky kraj (Südmähren), Jihocesky kraj (Südböhmen), Kraj Vysocina
Thematische Ziele und Investitionsprioritäten
- Thematisches Ziel 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation durch
- IP 1a: Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse
- IP 1b: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schlüsselakteuren in den regionalen Innovationssystemen durch Wissenstransfer, Kapazitätsausbau, grenzüberschreitende Rahmenbedingungen, gemeinsame Forschungs- und Innovationsaktivitäten sowie gemeinsame Forschungseinrichtungen
- Thematisches Ziel 6: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz durch
- IP 6c: Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes
- IP 6d: Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000 und grüne Infrastruktur
- IP 6f: Förderung innovativer Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung der Luftverschmutzung
- Thematisches Ziel 10: Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen durch die Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur
- Thematisches Ziel 11: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Ausbau einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der Zusammenarbeit in rechtlichen und administrativen Bereichen sowie zwischen Bürgern und Institutionen
Fördermittel
Der Anteil der EFRE-Förderung beträgt höchstens 85 Prozent.
Die Fördermittel werden nach dem "Gesamtkostenprinzip" vergeben. Das heißt, Fördermittel der EU können beantragt werden, wenn die Differenz der Projektkosten und des Anteils der EFRE-Förderung durch eine nationale Kofinanzierung oder öffentliche/private Eigenmittel aufgebracht wird.
Der Unterschied zur alten Förderperiode von 2007 bis 2013 besteht darin, dass private Projektträger keine öffentliche nationale Kofinanzierung mehr vorlegen müssen. Private Eigenmittel können EFRE-kofinanziert werden.
Neuerungen der Programmperiode
- Neue thematische Ziele
- Gesamtkostenprinzip: EFRE-Fördermittel müssen nicht zwingend nur durch nationale öffentliche Mittel, sondern können auch über private Eigenmittel kofinanziert werden.
- Teilnahme von privaten Projektträgern auch ohne nationale Kofinanzierung möglich (bei Eigenmitteln)
- Mindestens drei von vier Kooperationskriterien müssen erfüllt werden:
- Gemeinsame Vorbereitung (verpflichtend)
- Gemeinsame Umsetzung (verpflichtend)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsames Personal
- Projektanträge werden elektronisch via das neue elektronische Monitoringsystem (eMS) eingereicht.
- Jedes Projekt muss außer einer positiven Auswirkung auf das Programmgebiet auch einen Beitrag zur Erfüllung des programmspezifischen Zieles leisten.
- Neue Förderfähigkeitsregeln
Die wichtigsten Neuerungen bei den Förderfähigkeitsregeln sind:
- Neue Kostenkategorien: Personalkosten, Büro und Verwaltungsausgaben (Gemeinkosten), Reise- und Unterbringungskosten, Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen, Ausrüstungskosten, Ankauf von Immobilien und Bauarbeiten
- Pauschalen bei Abrechnung von Personalkosten und Büro- und Verwaltungsausgaben (Gemeinkosten) möglich
- Vorbereitungskosten in Form einer einmaligen Pauschale von 5.000 Euro möglich
- Belege können als Originale, aber auch E-Rechnungen oder beglaubigte Kopien vorgelegt werden (mindestens zwei von drei Angaben müssen auf der Rechnung angeführt werden: Bezeichnung des Programms, Projektnummer, Projektakronym)
- Vergaben: unter 5.000 Euro ist keine Dokumentation erforderlich (bei Mängeln kann die Finanzkontrolle jedoch zusätzliche Dokumentation jederzeit anfordern), über 5.000 Euro sind drei unverbindliche Preisauskünfte nötig
Finanzplan
Finanzmittel EFRE (in Millionen Euro) |
Finanzmittel gesamt (in Millionen Euro) | |
---|---|---|
Gesamtvolumen |
83,3 |
98 |
Anteil Wien |
11 |
12,9 |
Kontakte
Für Wiener Projektpartner zuständig:
- Mag.a Andrea Schwecherl
Telefon: +43 1 4000-27063
E-Mail: andrea.schwecherl@wien.gv.at
Regionalstellen:
Weiterführende Informationen
- cbc.wien - Grenzüberschreitende Programme und Projekte mit Wiener Beteiligung
- INTERREG Österreich-Tschechische Republik
- St. Pölten: Auftaktveranstaltung des EU-Förderprogrammes Österreich - Tschechische Republik (9. März 2016) - Das Land Niederösterreich
Stadt Wien | Europäische Angelegenheiten
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