Mitschrift
Schwangerschaft, Geburt und Eltern-Sein
Das österreichische Gesundheitssystem bietet einen umfassenden Schutz für Eltern und ihre Kinder. Ob Mutter-Kind-Pass, Geburtsvorbereitung oder Karenz und Kinderbetreuungsgeld – in diesem StartWien Video erfahren Sie, was werdende Eltern wissen sollten.
Mutter-Kind- bzw. Eltern-Kind-Pass
Mit der Schwangerschaft beginnt für Familien ein neuer Lebensabschnitt. Das wichtigste Dokument, das Sie durch diese Zeit begleitet, ist der Mutter-Kind-Pass, den alle schwangeren Frauen mit Wohnsitz in Österreich erhalten. Er dient als Leitfaden für die wichtigsten Untersuchungen von Mutter und Kind. Eine Vielzahl der im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen sind bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Krankenversicherungen kostenlos. Auch Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die nicht versichert sind und für die auch als Angehörige kein Anspruch besteht, können sich im Rahmen des Mutter-Kind-Passes kostenlos untersuchen lassen.
Ab 2024 wird der gelbe Mutter-Kind-Pass durch den digitalen Eltern-Kind-Pass abgelöst. Die digitale Version soll mehrsprachig werden und zusätzliche Beratungen und Untersuchungen beinhalten.
Achtung: Einige Untersuchungen in diesem Pass sind verpflichtend, um Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten.
Mein Tipp: Mit dem Mutter-Kind-Pass können Sie sich den Wickelrucksack der Stadt Wien holen. Neben Geschenken für das Baby finden Sie dort alle wichtigen Unterlagen.
Geburtsvorbereitung von Mona und Stefan
Mona und Stefan erwarten ihr erstes Kind. Monas Frauenarzt bestätigt ihre Schwangerschaft und übergibt ihr den Mutter-Kind-Pass. Als voraussichtlicher Geburtstermin wird der 30. März errechnet. Für die Geburt muss sich Mona rechtzeitig bei einer Klinik anmelden. Bei privaten Kliniken kann man sich direkt anmelden und trägt die Kosten selbst.
Öffentliche Kliniken sind für 10 Tage aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft kostenlos, und die Anmeldung erfolgt über die Webseite geburtsinfo.wien. Dort wählt Mona drei Wunschkliniken aus und erhält nach der 22. Schwangerschaftswoche einen Platz zugeteilt.
Bei der Geburt kann Stefan oder eine andere Begleitperson dabei sein. Das ist in Österreich üblich. Zur Geburtsvorbereitung gehört auch ein Hebammengespräch. Zudem haben sie für die Wochen nach der Geburt – dem Wochenbett – Anspruch auf Hebammenhilfe zuhause. (Es gibt Hebammen mit Kassenvertrag und private bzw. Wahl-Hebammen.)
Mein Tipp: Nutzen Sie das kostenlose Gespräch, um Ihre Wochenbett-Hebamme rechtzeitig zu finden und kennenzulernen! Sie ist die Expertin für Geburt und Babypflege!
In einem Familienzentrum der Stadt Wien (MA11) holen sich Mona und Stefan ihren gratis Wickelrucksack. Dieser Rucksack ist ein Geschenk der Stadt mit Babyzubehör und einer Dokumentenmappe. Außerdem bieten Familienzentren kostenlose Beratung und Kurse wie Geburtsvorbereitung oder Rückbildungsgymnastik.
Mutterschutz und Papamonat, Karenz und Kinderbetreuungsgeld
Im zweiten Trimester informiert Mona ihre Arbeitsstelle über ihre Schwangerschaft. Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und acht Wochen nach der Entbindung steht sie unter Mutterschutz – das heißt, sie darf nicht arbeiten. Bei Frühgeburten, Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburten sind es 12 Wochen.
Da Mona vor ihrem Mutterschutz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und vollversichert war, erhält sie statt eines Gehalts das sogenannte Wochengeld von der ÖGK. Die Höhe des Wochengeldes hängt von ihrem Netto-Gehalt in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes ab.
Hinweis: Wochengeld wird auch von der BVAEB bzw. SVS als Fixbetrag geleistet.
Auch Stefan informiert drei Monate vor der Geburt seinen Arbeitgeber, weil er den sogenannten Papamonat nehmen möchte. Diese Auszeit kann er innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt nehmen – frühestens ab der Entlassung von Mutter und Kind aus dem Krankenhaus.
Endlich ist es soweit. Ende März kommt Tochter Aylin auf die Welt! Wer bleibt jetzt beim Kind und wie geht es weiter? Im ersten Monat bleiben Mona und Stefan gemeinsam bei Aylin zuhause. Mona ist weiterhin im Mutterschutz, während Stefan im Papamonat ist und den Familienzeitbonus bei der Österreichischen Gesundheitskasse beantragt.
Berufstätige Eltern haben in Österreich Anspruch auf Karenz bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes. Sie müssen ihre Firma innerhalb gesetzlicher Meldefristen über ihren Karenzantritt informieren. Während der Elternkarenz sind sie kündigungsgeschützt.
Außerdem haben Mona und Stefan Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, das sie über die Webseite sozialversicherung.at beantragen. Sie legen die Bezugsdauer auf 15 Monate fest – 12 Monate für Mona und 3 Monate für den Papa. Dabei können sie aus zwei Systemen wählen: dem pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld.
Achtung: Für die Bezugsdauer des pauschalen Kinderbetreuungsgeld-Kontos gibt es eine individuelle Zuverdienstgrenze. Diese beträgt rund 60 % der Letzteinkünfte.
Mein Tipp (Doppeltipp): Mit dem Online-Rechner des Familienministeriums können Sie Ihr Kinderbetreuungsgeld ausrechnen. Kostenlose Beratung bietet auch die Arbeiterkammer Wien!
Gesundheit und Behördenwege nach der Geburt
Bereits in der ersten Lebenswoche müssen Sie zum Kinderarzt gehen.
Mein Tipp: Suchen Sie sich den Arzt oder die Ärztin bereits in der Schwangerschaft aus und organisieren Sie möglichst viel vor der Geburt! Nehmen Sie Ihren Mutter-Kind-Pass immer mit, denn dort befindet sich auch der Impfpass des Kindes. Die empfohlenen Impfungen sind kostenlos.
Das neue Familienmitglied erfordert auch einige Behördenwege. Eine Geburtsurkunde erhalten Sie beim zuständigen Standesamt. Dort beantragen Sie auch einen Meldezettel und für Österreicherinnen und Österreicher den Staatsbürgerschaftsnachweis. Sind beide Eltern keine österreichischen Staatsbürger, müssen sie binnen sechs Monaten einen Aufenthaltstitel für das Neugeborene bei der MA 35 beantragen. Sonst bekommen Sie keine Familienbeihilfe.
Kinder sind in Österreich übrigens bei den Eltern mitversichert und erhalten eine eigene e-card. Außerdem steht den Eltern bis zur Volljährigkeit des Kindes Familienbeihilfe zu. In einigen Fällen kann diese auch bis zum 24. Lebensjahr oder darüber hinaus ausbezahlt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt.
Mein Tipp: Suchen Sie sich Unterstützung für die Kinderbetreuung und melden Sie sich rechtzeitig für einen Kindergartenplatz an!
Mehr dazu im Video „Kindergarten und Kinderbetreuung“.
Archiv-Video vom 16.01.2025:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Schwangerschaft, Geburt und Eltern-Sein
Welche Leistungen erhalten Eltern und ihre Kinder rund um die Geburt? Wieso benötigen Sie den Mutter-Kind-Pass (Eltern-Kind-Pass) und wie melden Sie Ihre Geburt rechtzeitig bei einem Krankenhaus an?
Dieses StartWien-Video zeigt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Eltern und wie sie die erste Zeit mit Ihrem Baby gemeinsam und gesund gestalten. Sie erfahren außerdem Wissenswertes über Unterstützungsangebote für Familien.
Mehr Informationen zum Leben in Wien und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie außerdem auf:
- der StartWien Website start.wien.gv.at
- bei kostenlosen Info-Veranstaltungen start.wien.gv.at/info-veranstaltungen
- https://start.wien.gv.at/gesundheit
- https://www.gesundheitskasse.at
- https://www.svs.at/
- https://1450.at/
- https://www.fsw.at/
Länge: 8 Min. 46 Sek.
Produktionsdatum: 2023
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