Mitschrift
Sie sind berechtigt an der Bundespräsidentenwahl 2022 teilzunehmen?
Können jedoch am Wahltag Ihre Stimme nicht im zuständigen Wahllokal abgeben, weil Sie beruflich unabkömmlich sind oder sich gerade auf Urlaub befinden? Dann haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme mit einer Wahlkarte abzugeben. In einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl im In- und Ausland.
Die dazu notwendige Wahlkarte beantragen Sie im zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamts. Im 2., 4., 6., 8., 9. und 19. Bezirk gibt es eigene Wahlreferate außerhalb des Bezirksamts.
Die Beantragung ist bis 7. Oktober 2022, 12 Uhr persönlich möglich. Dann können Sie die Wahlkarte gleich mitnehmen.
Auf Wunsch können Sie in diesem Fall auch gleich vor Ort per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In den Wahlreferaten gibt es dafür mobile Abgabesäulen mit Sichtschutz.
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis 5. Oktober beantragen, online, formlos als E-Mail, Brief oder Fax. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Im Antrag nennen Sie den Grund, warum Sie eine Wahlkarte benötigen und geben Sie Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes an.
Fügen Sie eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei oder geben Sie die Nummer Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins an.
Bei online-Anträgen können Sie sich auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, zum Beispiel der Handysignatur, identifizieren. Sie bekommen Ihre Wahlkarte dann per Einschreiben mit der Post.
Nur bei Wahlkartenanträgen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können Sie wählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll.
Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine abhanden gekommene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
Wenn bei der Wahl am 9. Oktober 2022 keine kandidierende Person eine absolute Mehrheit erhält, findet am 6. November 2022 eine Stichwahl statt.
Dabei gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für den ersten Wahlgang.
Die Wahlkarte für eine allfällige Stichwahl müssen Sie gesondert beantragen.
Wichtig: Die Wahlkarte für die Stichwahl darf aus bundesgesetzlichen Gründen erst ab dem 18. Oktober 2022 für die Briefwahl verwendet werden und muss bis spätestens am Wahltag, dem 6. November 2022, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.
Fertig. So einfach geht die Beantragung einer Wahlkarte.Alle wichtigen Informationen zur Bundespräsidentenwahl 2022 finden Sie auf:
wien.gv.at/wahlen
Auf Wiederschauen.
Archiv-Video vom 19.08.2022:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.
Bundespräsidentenwahl 2022 - Wahlkarte beantragen
Erfahren Sie hier, wie Sie bei der Bundespräsidentenwahl 2022 eine Wahlkarte für die Briefwahl beantragen können.
Länge: 3 Min. 29 Sek.
Produktionsdatum: 2022
Copyright: Stadt Wien