Mitschrift
Die Schlichtungsstelle der Magistratsabteilung 50 ist eine unabhängige Service- und Beratungseinrichtung. Sie ist auf die Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen im Bereich der Mietzinsüberprüfungen spezialisiert. Dennoch hat die Betriebskostenüberprüfungen, Mietzinsüberprüfungen und Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten. Wobei sie sich eben größenordnungsmäßig bewegen bei den Mietzinsrechner speziell für Altbauwohnungen zur Verfügung. Jede Mieterin und jeder Mieter kann mit wenigen Mausklicks online überprüfen, ob die Miete angemessen oder zu hoch ist. 2012 haben über 26.000 WienerInnen den Online-Mietenrechner der Stadt benützt.
Elfi Fiskas-Einspieler, MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle: "Mein Appell wäre, wenn jemand Bedenken hat oder den Eindruck hat, dass seine Mietzinsvorschreibung überhöht ist, dann soll er die Mietzins-Onlineberechnung der MA 25 einmal einsehen, in Anspruch nehmen, das durchrechnen lassen und dann wird sich schon erweisen, ob die Mietvorschreibung wirklich überhöht ist, und dann ist es natürlich empfehlenswert, die Schlichtungsstelle zu kontaktieren und einen Antrag einzubringen."
Archiv-Video vom 11.04.2013:
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Die Schlichtungsstelle der MA 50
Die Schlichtungsstelle der Magistratsabteilung 50 ist eine unabhängige Service- und Beratungseinrichtung. Sie ist auf die Durchsetzung der Rechte von MieterInnen und VermieterInnen im Bereich der Mietzinsüberprüfungen spezialisiert.
Länge: 2 Min. 36 Sek.
Produktionsdatum: 2013
Erstausstrahlung: 12.04.2013
Copyright: Stadt Wien