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Mona Müller, wien.at-Parkpickerlausweitung auf Betriebe aus? Ab 1. Oktober sind ja nicht nur Anrainer der neuen Zonen betroffen, sondern auch viele ansässige Betriebe und ihre Beschäftigten. Für diese gilt es jetzt eine Parkkarte zu beantragen. Wie und wo sie das tun, erfahren Sie jetzt."

Mit 1. Oktober werden die Kurzparkzonen in Wien auf den gesamten 15. sowie auf Teile des 12., 14., 16. und 17. Bezirks erweitert. Das bedeutet, dass auf allen Straßen dieser Gebiete das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeugs gebührenpflichtig ist. Und zwar im Zeitraum von Montag bis Freitag, werktags von 9 bis 19 Uhr beziehungsweise im Bereich der Stadthalle bis 22 Uhr. Dort gilt auch samstags, sonntags und feiertags von 18 bis 22 Uhr die Kurzparkzone.

Diese Regelung betrifft auch viele Betriebe und Beschäftigte, die im Erweiterungsgebiet ansässig sind. Sie können eine Ausnahmebewilligung in Form einer Parkkarte erhalten, die in das Fahrzeug eingelegt werden kann. Die Parkkarte ist kostenpflichtig.

Für eine Parkkarte gelten folgende Voraussetzungen:

Das Kraftfahrzeug ist am Betriebsstandort zugelassen, die berufliche Tätigkeit erfordert ein Kraftfahrzeug, der Weg zur oder von der Arbeitsstätte kann ohne Kraftfahrzeug nicht durchgeführt werden, die erforderliche Parkdauer ist länger als die höchstzulässige Dauer und es gibt keine Möglichkeit, das Fahrzeug auf einem privaten oder betriebseigenen Parkplatz zu parken.

Für Parkkarten sind die Magistratsabteilung 65 und die Wirtschaftskammer Wien zuständig. Ausgefüllte Formulare können direkt an eine der beiden Stellen gesendet werden. Formulare finden Sie online. Die Kosten variieren je nach Anzahl der angemeldeten Fahrzeuge und Standort. Einmalig ist die Bundes- und Verwaltungsabgabe zu entrichten.

Wer für sein Auto untertags keine Parkkarte benötigt, kann für alle am Betriebsstandort zugelassenen Fahrzeuge eine Nachtparkkarte beantragen. Das Antragsformular ist das gleiche wie bei den Parkkarten für den ganzen Tag.
Weitere Informationen finden Sie auch online unter parken.wien.at.

Mona Müller, wien.at-TV: "Für eine Beratung im Vorfeld der Antragstellung stehen auch die Infoline "Straße und Verkehr" 01 955 59 sowie die Wirtschaftskammer Wien zur Verfügung."

Archiv-Video vom 20.09.2012:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Parkkarte für Betriebe in den Kurzparkzonen

Die Ausweitung der Kurzparkzonen betrifft auch viele Betriebe und Beschäftigte die im Erweiterungsgebiet ansässig sind. Sie können eine Ausnahmebewilligung in Form einer Parkkarte erhalten, die in das Fahrzeug eingelegt werden kann. Die Parkkarte ist kostenpflichtig.

Länge: 2 Min. 34 Sek.
Produktionsdatum: 2012
Erstausstrahlung: 21.09.2012
Copyright: Stadt Wien

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