Personalausweis-Antrag für Minderjährige - Erforderliche Unterlagen für Kinder ohne Personalausweis und Reisepass
Sie möchten für ein Kind einen neuen Personalausweis beantragen. Das Kind hat keinen Reisepass und keinen Personalausweis. Für den Antrag bringen Sie bitte folgende Unterlagen ins Pass-Service mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder staatsbürgerschaftliche Bestätigung des Kindes
- Aktuelles Farb-Passbild des Kindes: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die Kriterien für Passbilder.
- Amtlicher Lichtbildausweis von Ihnen als Elternteil oder als gesetzliche*r Vertreter*in: Auf dem Foto im Ausweis müssen Sie noch eindeutig erkennbar sein.
- Nachweis der Obsorge
In bestimmten Fällen müssen Sie zusätzliche Unterlagen mitbringen:
- Bei Namensänderung: Bringen Sie bitte zusätzlich die aktuelle Geburtsurkunde und/oder den Namensänderungsbescheid des Kindes (rechtskräftig) mit.
- Bei Unklarheiten zum Namen, zum Geburtsort oder Ähnliches: Sie brauchen bitte zusätzlich Geburtsurkunde, Namensänderungsbescheid (rechtskräftig) und/oder Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes.
- Bei Diebstahl oder Verlust
- Als Auslandsösterreicher*in
Nachweis der Obsorge mitbringen
Obsorge heißt, Sie sind berechtigt, das Kind gesetzlich zu vertreten. Sie müssen Ihre Obsorge für das Kind nachweisen und dazu je nach Grundlage für die Obsorge unterschiedliche Unterlagen mitbringen:
- Sie sind mit dem anderen Elternteil verheiratet oder verwitwet: Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Heiratsurkunde mit.
- Ihr Kind ist unehelich geboren und Sie sind als Mutter die alleinige gesetzliche Vertreterin: Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes mit.
- Sie sind geschieden und haben die alleinige Obsorge oder Sie sind mit dem anderen Elternteil nicht (mehr) verheiratet und haben eine gemeinsame Obsorge oder Sie haben aus anderen Gründen, zum Beispiel als Pflegeeltern, die Obsorge: Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültiger Obsorgebeschluss (rechtskräftig) oder
- Nachweis über die genehmigte Vereinbarung oder den Vergleich der gemeinsamen Obsorge (rechtskräftig) des Pflegschaftsgerichts oder
- aktuelle Amtsbestätigung des Pflegschaftsgerichts über die Obsorge oder
- anderer Nachweis, dass Sie für die Pflege und Erziehung des Kindes verantwortlich sind, zum Beispiel Gerichtsbeschluss oder Pflegeelternpass des Jugendamtes oder
- Obsorge-Entscheidung einer ausländischen Behörde
Wichtige Hinweise
Rechtskräftige Urkunden, Bescheide und Nachweise: Falls Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder andere Unklarheiten bestehen, kann Sie das Pass-Service um weitere Unterlagen bitten.
Urkunden als Originale oder beglaubigte Kopien: Alle Urkunden müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Damit Kopien beglaubigt sind, muss sie ein Gericht oder ein*e Notar*in als echt bestätigen.
Ausländische Urkunden in Übersetzung: Falls die Urkunden nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Sie eine Übersetzung mitbringen. Der*die Übersetzer*in der Urkunden muss gerichtlich beeidet sein.
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