Erwerbbare Liegenschaften und Baurechte der Stadt Wien
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Aktuell im Bieter*innen-Verfahren angebotene Baurechte:
- 6., Sandwirtgasse 2, 2a/Hofmühlgasse 11 - bis 25. April 2025
Genehmigungen
Kaufverträge für Liegenschaften oder Wohnungseigentum können erst nach Genehmigung durch das nach der Wiener Stadtverfassung zuständige Organ abgeschlossen werden. Baurechtsverträge werden nach Zustimmung durch den Wiener Gemeinderat abgeschlossen.
Für das Finanzjahr 2024 bedeutet das nach der Wiener Wertgrenzenverordnung folgende Genehmigungsebenen:
Kaufpreis |
Genehmigendes Organ |
---|---|
Ab 486.000 Euro |
Gemeinderat |
Unter 486.000 Euro |
Gemeinderatsausschuss |
Unter 48.600 Euro |
Magistrat |
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