Erwerbbare Liegenschaften und Baurechte der Stadt Wien

Derzeit werden keine erwerbbaren Liegenschaften oder Baurechte angeboten. Allgemeine Vormerkungen können nicht entgegengenommen werden.

Genehmigungen

Kaufverträge für Liegenschaften oder Wohnungseigentum können erst nach Genehmigung durch das nach der Wiener Stadtverfassung zuständige Organ abgeschlossen werden. Baurechtsverträge werden nach Zustimmung durch den Wiener Gemeinderat abgeschlossen.

Für das Finanzjahr 2024 bedeutet das nach der Wiener Wertgrenzenverordnung folgende Genehmigungsebenen:

Kaufpreis

Genehmigendes Organ

Ab 486.000 Euro

Gemeinderat

Unter 486.000 Euro

Gemeinderatsausschuss

Unter 48.600 Euro

Magistrat

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