Gerichtsverfahren - Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Wer trägt in einem Verfahren vor Gericht die Beweislast?
Die benachteiligte Person muss nur glaubhaft machen, dass eine Verletzung des Verbotes der Diskriminierung oder von Benachteiligungen vorliegt.
Die Person, die in einem Gerichtsverfahren beschuldigt wird, diskriminiert oder benachteiligt zu haben, muss beweisen, dass keine Verletzung des Verbotes der Diskriminierung oder von Benachteiligungen vorgelegen hat.
Kann ich mich als Privatperson von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen vor Gericht vertreten lassen?
Nein, die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen kann Sie vor Gericht nicht vertreten. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht kann sich die benachteiligte Person zum Beispiel von einem oder einer Rechtsanwält*in oder jeder rechtmäßigen zur Vertretung befugten Organisation vertreten lassen. Die Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen hat lediglich beratende und vermittelnde Funktion und ist für Schlichtungsverfahren zuständig.
Stadt Wien | Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
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