Internationaler Naturschutz - Europaweite Konventionen
- Paneuropäische Strategie der biologischen und landschaftlichen Vielfalt
- Berner Konvention
- Alpenkonvention
- Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie
Paneuropäische Strategie der biologischen und landschaftlichen Vielfalt
Zu den wesentlichen Zielen der Paneuropäischen Strategie im Sinne der Biodiversitätskonvention gehören
- die Erhaltung der biologischen Vielfalt Europas,
- die Gewährleistung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung ihrer Bestandteile und
- die adäquate Informations- und Öffentlichkeitsarbeit für die Menschen Europas.
Berner Konvention
Das "Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume" (Berner Konvention) wurde 1979 verabschiedet. Es regelt vor allem über Anhänge den verschieden strengen Schutz von Pflanzen- und Tierarten. Bestimmte Fang- und Tötungsmethoden sowie Formen der Nutzung werden verboten.
Wien stellt nach wie vor den gemeinsamen Ländervertreter für die Berner Konvention. Österreich trat dem Übereinkommen 1983 bei (BGBl. Nr. 372/1983).
Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist ein internationaler, völkerrechtlicher Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Slowenien und der Europäischen Gemeinschaft. Unter Berücksichtigung der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Alpenraumes und zum Schutz der störungsanfälligen und sensiblen Umwelt dieses Großraumes von europäischem Interesse soll insbesondere eine ausgewogene Entwicklung gewährleistet werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung sozioökonomischer wie ökologischer Interessen.
Wien selbst liegt außerhalb des Anwendungsbereiches der Alpenkonvention und ist nur unmittelbar durch die Quellenschutzgebiete der ersten und zweiten Hochquellenleitung betroffen: Der Weg des Wiener Wassers von den Alpen in die Stadt.
Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie
Ziel der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie ist die Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Arten. Zu diesem Zweck soll ein europaweites Netzwerk besonderer Schutzgebiete mit dem Namen Natura 2000 geschaffen werden. Zusätzlich sehen die Richtlinien einen strengen Schutz für jene Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung vor, die in den Anhängen zu den beiden Richtlinien aufgelistet sind.
Stadt Wien | Umweltschutz
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