Geschützte Pflanzen und Tiere

Pflanzen

Leberblümchen (Hepatica nobilis); eine geschütze Pflanze. Es blüht noch vor dem Laubaustrieb der Bäume in unterschiedlichen Blautönen und hat markant dreilappige Blätter. Es kommt in Edellaubwäldern vor und ist ein wichtiger Pollenspender

Von geschützten Pflanzen dürfen nur die oberirdischen Teile in einer begrenzten Menge gepflückt werden: Die Stängel müssen vom Daumen und Zeigefinger einer Hand vollständig umfasst werden können. Für den unterirdischen Teil der geschützten Pflanzen gelten dieselben Verbote wie für streng geschützte Pflanzen.


Tiere

Blaugrüne Mosaikjungfer - eine unserer größten Libellen, Körpergröße bis 80 Millimeter, kommt auch an Gartenteichen vor.

Für geschützte Tiere gelten nur während der Paarungs- und Brutzeit dieselben Verbote wie für streng geschützte Tiere.


Streng geschützte Pflanzen und Tiere

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