Streng geschützte Pflanzen und Tiere
Pflanzen
Für streng geschützte Pflanzen sind folgende Maßnahmen verboten:
- Pflücken, Sammeln, Abschneiden, Ausgraben oder Vernichten
- Besitz, Transport, Handel oder Austausch
- Angebot zum Verkauf oder zum Austausch
Der Schutz dieser Pflanzen bezieht sich auf ihre ober- und unterirdischen Teile und gilt für alle Lebensstadien.
Tiere
Für streng geschützte Tiere sind folgende Maßnahmen verboten:
- Alle Formen des Fangens oder der Tötung
- Jede absichtliche Störung der Tiere, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten
- Jede absichtliche Zerstörung oder Beschädigung sowie die Entnahme von Eiern aus der Natur
- Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
- Der Besitz, das Halten, der Handel oder der Austausch und das Angebot zum Verkauf oder zum Austausch von aus der Natur entnommenen Tieren im lebenden oder toten Zustand oder deren Körperteilen
- Transport im lebenden Zustand
Da fast alle Vogelarten streng geschützt sind, gelten für sie dieselben Verbote. Überdies ist es verboten, die Nester und Eier zu beschädigen oder zu entfernen.
Stadt Wien | Umweltschutz
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