Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Wien ist durch das Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz 1990 beziehungsweise durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geregelt. Diese Gesetze dienen dem Schutz der Menschen und der Umwelt.
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Hobbybereich
Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich sind mit dem Zusatz "für den Haus- und Kleingartenbereich" gekennzeichnet und in Gartencentern und Baumärkten frei erhältlich. Bei der Verwendung müssen Sie die Verwendungshinweise auf der Verpackung beachten.
Verwendung von professionellen Pflanzenschutzmitteln
Der Erwerb und die Verwendung der sogenannten Profi-Mittel unterliegen besonderen Bestimmungen wie zum Beispiel:
Persönliche Voraussetzungen
Als Verwender*in oder der Verwender müssen Sie über eine Berechtigung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln verfügen.
Lagerung
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel verwenden, müssen Sie besondere Bestimmungen bei der Lagerung einhalten, zum Beispiel müssen Sie die Pflanzenschutzmittel für Unbefugte unzugänglich aufbewahren.
Zulassungs- und Verwendungsbeschränkungen
Bei der Verwendung müssen Sie die Zulassungs- und Verwendungsbeschränkungen der jeweiligen Pflanzenschutzmittel beachten.
Nähere Informationen zur Zulassungssituation in Österreich finden Sie im Pflanzenschutzmittelregister
Aufzeichnungen
Detaillierte Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind unbedingt erforderlich. Dazu zählen einerseits Daten wie der persönliche Vor- und Familienname, das Verwendungsdatum sowie die Grundstücksbezeichnung. Andererseits müssen der Handelsname, die Registernummer, die Menge und die Kulturen des verwendeten Pflanzenschutzmittels erfasst werden.
Überprüfung von Geräten
Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte müssen laut Wiener Pflanzenschutzgeräte - Überprüfungsverordnung regelmäßig von einer berechtigten Werkstatt technisch überprüft werden und über eine entsprechende Überprüfungsmarke verfügen.
In Wien sind autorisierte Werkstätten aller anderen österreichischen Bundesländer oder nach bundesrechtlichen Vorgaben anerkannt.
Davon ausgenommen sind (rücken-)tragbare Geräte.
Zur technischen Überprüfung in Wien sind folgende Werkstätten berechtigt:
Name |
Sitz des Geschäftsbetriebes |
Erreichbarkeit |
Art/Umfang der Autorisierung |
Gültigkeitsdauer |
Autorisierendes Bundesland |
---|---|---|---|---|---|
Berka Günther Maschinenbau, Landmaschinen |
Oberndorf 81 |
Telefon: +43 660484 06 04 Guenther.Berka@aon.at |
Fest installierte, teilbewegliche und sonstige Geräte |
bis 16.10.2027 |
NÖ |
Nationaler Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
Laut "EU-Richtlinie 2009/128/EG über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden" muss jeder Mitgliedstaat einen "Nationalen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln" erlassen. Dieser ist regelmäßig zu überarbeiten. Er umfasst:
- Quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pestiziden auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
- Die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren, die das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme fördern und die Abhängigkeit von der Verwendung von Pestiziden verringern
Der nationale Aktionsplan steht auf den Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft als Download zur Verfügung: Nationaler Aktionsplan 2022 bis 2026 (2,3 MB PDF)
Linksammlung mit Informationsquellen von Pflanzenschutzmitteln
Auf der Webseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft finden Sie eine Linksammlung mit Informationsquellen zu Pflanzenschutzmitteln.
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