Bescheinigung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag

Achtung: Ausweise für Verkäufer*in und Berater*innen von Pflanzenschutzmitteln (z. B. für Mitarbeiter*innen im Handel) stellt das Bundesamt für Ernährungssicherung (BAES) aus. Weitere Informationen.

Für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, welche ausschließlich für die Verwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen und gekennzeichnet sowie im Handel frei verkäuflich sind, ist keine spezielle Bescheinigung erforderlich.

Wenn Sie professionelle Pflanzenschutzmittel verwenden möchten, müssen Sie sich als Verwender*in legitimieren lassen. Sie können den entsprechenden Antrag bei der Stadt Wien - Wiener Stadtgärten einreichen.

Für den Erstantrag benötigen Sie

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweise
  • Nachweis der Qualifikation
  • Passfoto (beim Erstantrag)

Sie können das Formular online ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und händisch ausfüllen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann anschließend mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Behörde übermittelt werden. Nach Terminvereinbarung kann der Antrag auch persönlich bzw. durch eine Vertretung bei der Behörde eingereicht werden.

Alternativ dazu können Sie das Formular auch ausdrucken und händisch ausfüllen: Bescheinigung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln - Erstantrag/Verlängerungsantrag

Allgemeine Informationen

Jede Person, die in Wien Pflanzenschutzmittel verwenden möchte, muss sich als berufliche Verwender*in mittels Antrag legitimieren lassen.

Die Bescheinigung ist 6 Jahre gültig. Zur Verlängerung müssen in den letzten 2 Jahren vor Ablauf der Gültigkeit entsprechend anerkannte Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt mindestens 5 Stunden absolviert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Erstantrag

Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung:

Liegt der Abschluss länger als 6 Jahre zurück, muss der*die Antragsteller*in auf dem Antragsformular bestätigen, seither durchgehend einschlägig fachlich tätig gewesen zu sein. Ist dies nicht der Fall, muss ein Fortbildungskurs absolviert werden.

Folgende Aus- und Fortbildungen werden anerkannt:

  • Im Inland absolvierte landwirtschaftliche Fachschule (3-jährige Fachausbildung, z. B. Landwirtschaftliche Fachschule Tulln)
  • Landwirtschaftliche oder einschlägige gewerbliche Berufsausbildung (z. B. Gärtnergehilfe, Gärtnermeister, Facharbeiter*in oder Meister der Schädlingsbekämpfung)
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche oder einschlägige Höhere technische Lehranstalt (5-jährige Fachausbildung, z. B. Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Schönbrunn)
  • Universitätsstudium einschlägiger Fachrichtungen (z. B. Universität für Bodenkultur Wien: Agrarwissenschaften)
  • Innehabung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung
  • Erfolgreicher Abschluss eines von der Behörde anerkannten Fortbildungskurses im Ausmaß von 20 Stunden:
    • Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien
    • Es werden in Wien alle entsprechend anerkannten Fortbildungskurse der anderen Bundesländer im gleichen Umfang akzeptiert.
    • Der von der AGES-Akademie für Händler und Berater angebotene Kurs "Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis" wird als Fortbildung auch anerkannt

Durchgängige Tätigkeit:
Liegt der Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung länger als 6 Jahre zurück, muss bestätigt werden, dass eine durchgehend einschlägig fachliche Tätigkeit vorhanden war oder ein Fortbildungskurs absolviert wird.

Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung ohne Abschluss einer entsprechenden Aus- oder Fortbildung wird nicht als Ausbildung anerkannt.

Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz:

Es darf in den letzten 5 Jahren

  • keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens unter Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien, Pestiziden oder sonstigen giftigen Stoffen sowie
  • keine wiederholte Bestrafung wegen einer Übertretung des Wiener Pflanzenschutzmittelgesetzes oder von sonstigen pflanzenschutzmittel- oder chemikalienrechtlichen Vorschriften vorliegen.

Verlängerungsantrag

  • Auch bei der Verlängerung muss die Verlässlichkeit nach dem Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz (siehe Erstantrag) gegeben sein.
  • In den letzten 2 Jahren vor Ablauf der Gültigkeit der Bescheinigung müssen durch die Behörde beauftragte Weiterbildungskurse im Ausmaß von mindestens 5 Stunden absolviert werden. Sie müssen die erfolgreiche Teilnahme der Behörde nachweisen.
  • Folgende Anbieter sind beauftragt entsprechende Kurse anzubieten
    • Ländliches Fortbildungsinstitut LFI Wien: 5-Stunden - Online-Kurs (Zugang für jeden möglich) - für Mitglieder der Landwirtschaftskammer gibt es weitere Weiterbildungsangebote
    • Wirtschaftskammer Wien Landesinnung der Gärtner und Floristen
    • Landesinnung Wien der chemischen Gewerbe
    • Anbieter von in anderen Bundesländern anerkannten Weiterbildungskursen und Tagungen

Fristen und Termine

Die Verlängerungsanträge können gestellt werden, sobald die Weiterbildungskurse (innerhalb der letzten 2 Jahre vor Ablauf der Bescheinigung) absolviert wurden. Die Laufzeit der Bescheinigung verkürzt sich durch eine frühzeitige Antragstellung nicht.

Zuständige Stelle

Wiener Stadtgärten, Pflanzenschutz
E-Mail: pflanzenschutz@ma42.wien.gv.at

Nach Terminvereinbarung:
20., Dresdner Straße 81-85, Stiege 2, Stock 6
Telefon: +43 1 4000-42485

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Identitätsnachweis

Erstantrag

  • Aktuelles Passfoto (35 x 45 Millimeter)
  • Nachweis der Aus- oder Fortbildung

Verlängerungsantrag

  • Nachweis über anerkannte Weiterbildungskurse

Die Dokumente müssen in deutscher Sprache, gegebenenfalls in beglaubigter Übersetzung, vorgelegt werden.

Kosten und Zahlung

  • 6,48 Euro Materialkosten (Karte und Toner)
  • 3,27 Euro (Landes)Verwaltungsabgaben
  • 3,90 Euro pro Beilagenbogen (maximal vier A4-Seiten)
  • 14,30 Euro Bundesgebühren
  • 14,30 Euro Zeugnisgebühr

Der fällige Betrag wird per Kostenbescheid vorgeschrieben.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die Berechtigung ist grundsätzlich 6 Jahre gültig. Sie wird entzogen, wenn die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung nicht mehr gegeben sind.

Pflanzen- und Umweltschutz bei den Wiener Stadtgärten

Rechtliche Grundlage: Wiener Pflanzenschutzmittelgesetz

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