"Hausordnung" der Donauinsel
Millionen Menschen nutzen das Naherholungsgebiet Donauinsel für Sport und Entspannung. Die Inselordnung soll mithelfen, das Zusammenleben verschiedener Interessengruppen möglichst problemlos zu gestalten.
Der wichtigste Grundsatz für ein ungetrübtes Freizeitvergnügen ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Bei unterschiedlichsten Aktivitäten sollen Menschen, Tieren und der Natur ein harmonisches Miteinander ermöglicht werden.
In Sachen Freizeitgestaltung ist auf der Donauinsel vieles möglich, aber nicht alles erlaubt. Lagerwiesen, Grillzonen, Naturschutzgebiete, Hundeverbots- beziehungsweise Hundebereiche sind deutlich beschildert.
Grünflächen und Naturschutz
Die Rasenflächen auf der Donauinsel sind ideal zum Liegen und Relaxen sowie für verschiedene sportliche Aktivitäten. Rücksichtnahme auf die anderen Besucher*innen garantiert einen entspannten Aufenthalt.
Die üblichen Verkehrsregeln gelten auch auf der Donauinsel. Die Geschwindigkeit beim Radfahren und Skaten sollte den Gegebenheiten angepasst werden. Das Befahren der gesamten Donauinsel mit KFZ ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung und ausschließlich auf den befestigten Wegen gestattet.
Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Donauinsel - Antrag
Auf den Kinderspielplätzen der Donauinsel ist das Rauchen verboten.
Baden, Bootfahren, Wassersport
Die Regeln für den Bootsverkehr sowie fürs Baden dienen in erster Linie dem Schutz der Badegäste.
- Die Sportruderzone befindet sich stromabwärts der Steinspornbrücke und ist durch Bojen gekennzeichnet.
- Bei Hochwasser sowie 100 Meter vor und nach den Wehranlagen sind Baden, Wassersport und Bootfahren verboten.
- Das Benützen von Motorbooten ist auf der gesamten Neuen Donau verboten.
Mit dem Hund unterwegs
- Maulkorb- oder Leinenpflicht:
- Auf der gesamten Donauinsel, auf den Ufern und Hochwasserschutzdämmen gilt ohne Ausnahme Maulkorb- oder Leinenpflicht.
- Bei Menschenansammlungen müssen Hunde immer an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen.
- Ausgenommen von der Maulkorb- beziehungsweise Leinenpflicht sind nur Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde im Einsatz.
- In Sandkisten und auf Kinderspielplätzen sind Hunde verboten. Zusätzlich gibt es Hundeverbotszonen am Familienbadestrand, am CopaBeach und in der Pirat Bucht.
Hundebesitzer*innen finden 2 Hundebadebereiche auf der Donauinsel und an der Neuen Donau. Weiters steht eine großzügige Hundeauslaufzone im Bereich der Kaisermühlenbrücke zur Verfügung. Diese liegt am linken Hochwasserschutzdamm bei Kilometer 11,2.
Mit dem Hund auf der Donauinsel
Kampieren, Grillen und mehr
- Kampieren und Übernachten ist auf der gesamten Donauinsel verboten.
- Grillen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen, also den öffentlichen Grillzonen und Grillplätzen, erlaubt.
- Für nahtlose Bräune stehen gekennzeichnete FKK-Bereiche zur Verfügung.
- Veranstaltungen jeglicher Art müssen angemeldet werden und dürfen nur mit behördlicher Zustimmung stattfinden: Veranstaltungen im Wiener Donaubereich - Anmeldung. Generatoren und Verstärker dürfen nur mit Genehmigung betrieben werden.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wiener Gewässer
Fragen, Wünsche, Anliegen? Das Stadtservice hilft Ihnen gerne: Kontaktformular