Kraftfahrzeuge - Statistiken
2002 lag der Kraftfahrzeugbestand noch bei knapp 785.000, 15 Jahre später bereits bei über 870.000 - und das alleine in Wien. Die Pkw-Dichte sank dabei lange Zeit, zuletzt stieg sie aber wieder.
Mit ungefähr 11 Prozent steuert der 22. Bezirk den größten Beitrag zum gesamten Pkw-Bestand in Wien bei. Von allen Kraftfahrzeugen in Wien wurden zuletzt circa 151.000 gebrauchte und 93.000 fabrikneue zugelassen. Im 1. Bezirk gibt es annähernd genau so viele Autos wie Einwohner*innen gibt: Viele Firmen haben dort ihren Sitz und somit auch ihre Dienstwagen.
Daten
Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 3).
Übersichts-Tabellen
- Kraftfahrzeugbestand nach Gemeindebezirken 2022 (Jahrbuch-Tabelle 3.1.7)
Titel |
Jahrbuch- |
Zeitraum |
Download |
---|---|---|---|
Kraftfahrzeugbestand, Anhänger und Motorboote in Wien |
3.1.6 |
seit 2005 |
|
Kraftfahrzeugbestand nach Gemeindebezirken |
3.1.7 |
2022 |
|
Kraftfahrzeugbestand nach alternativen Kraftstoffarten beziehungsweise Energiequellen in Wien |
3.1.8 |
seit 2004 |
|
Zulassungen von fabriksneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern in Wien |
3.1.9 |
seit 2003 |
|
Anmeldungen von gebrauchten Kraftfahrzeugen und Anhängern in Wien |
3.1.10 |
seit 2003 |
Open Government Data
- Pkw-Bestand nach Automarken seit 2011 - Bezirke Wien
- Pkw-Bestand nach Kilowatt Leistung seit 2011 - Bezirke Wien
Hinweis zum Öffnen von CSV-Dateien der Stadt Wien in Microsoft Excel
Erläuterungen
Straßenverkehr
Die Daten über die Wiener Straßen werden von der Stadt Wien Straßenverwaltung und Straßenbau erhoben, in das elektronische Straßeninformationssystem eingegeben, und laufend aktualisiert. Die Daten über die Länge der Radwege werden von der Stadt Wien Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten bekannt gegeben. Aufgrund der neuen Erhebungsform mit dem Räumlichen Bezugssystem Wien gibt es zu den Jahren vor 2003 keine Vergleichsmöglichkeiten.
Im Rahmen der Kfz-Statistik werden alle Neuzulassungen sowie alle Gebrauchtzulassungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern erfasst, die zur Verwendung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zugelassen sind. Nicht berücksichtigt werden sämtliche Fahrzeuge des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie mit Probefahrt- und Überstellungskennzeichen. Der Kraftfahrzeugbestand wird auf Basis der Zulassungen und Abmeldungen von Kraftfahrzeugen während eines Jahres, ausgehend vom Bestand des Vorjahres, errechnet. Diese Daten werden vom Verband der Versicherungsunternehmen (VVO) auf elektronischem Wege an die Statistik Austria übermittelt, von wo sie an die Landesstatistiken weitergeleitet werden. Der VVO erhält die Daten von den autorisierten Zulassungsstellen der Versicherungen, die für die Zulassung, Abmeldung und Berichtigung von Kraftfahrzeugen und Anhängern verantwortlich sind.
Definitionen
- Kleinmotorrad: Motorrad, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikmeter hat.
- Kraftfahrzeug: Straßenfahrzeug, das nicht an Gleise gebunden ist und sich mit Hilfe eines ein- oder angebauten Motors aus eigener Kraft fortbewegt.
- Kraftrad: Kraftfahrzeug mit 2 Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit 3 Rädern, mit oder ohne Doppelrad.
- Kraftwagen: Mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens 4 Rädern.
- Lastkraftwagen: Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrichtung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern oder zum Ziehen von Anhängern bestimmt ist (ausgenommen Sattelzugfahrzeuge).
- Leichtmotorrad: Motorrad oder ein Motorrad mit Beiwagen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 Kilowatt und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 Kilowatt pro Kilogramm.
- Mehrspurige Leichtkraftfahrzeuge: Darunter fallen dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und Hubraum bis zu 50 Kubikmeter oder bis zu 4 Kilowatt (bei Elektromotoren oder bei anderen Verbrennungsmotoren) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 350 kg (ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen).
- Motordreirad: Dreirädriges Kraftfahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Motor und Hubraum von mehr als 50 Kubikmeter bei innerer Verbrennung oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Motorfahrrad: Kraftrad, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikmeter hat.
- Motorkarren: Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7.000 kg, mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, der nach seiner Bauart und Ausrüstung als Lastkraftwagen, Zugmaschine oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine verwendet werden kann.
- Motorrad: Kraftrad, das nicht in die Kategorie Motorfahrrad fällt.
- Motorvierrad: Vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Leermasse von nicht mehr als 400 kg (oder 550 kg für Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer maximalen Motornennleistung von 15 Kilowatt.
- Omnibus: Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für mehr als 8 Personen Plätze aufweist.
- Personenkraftwagen: Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrichtung ausschließlich oder überwiegend zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer dem Lenkerplatz für nicht mehr als 8 Personen Plätze aufweist.
- Zugmaschine: Kraftwagen, der nach seiner Bauart und Ausrichtung ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Geräten bestimmt ist.
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