Sozialleistungen - Statistiken
Die Wiener Mindestsicherung, die seit 1. September 2010 die Sozialhilfe ersetzt, ist die organisierte Form von Hilfstätigkeit durch die öffentliche Hand zur Behebung von Notlagen oder Gefährdungen. Zusammen mit anderen sozialen Geld- und Sachleistungen stellt sie ein wesentliches Instrument unseres Gesellschaftssystems dar, mit dem Bedürftigen ihre Existenz gesichert und eine zumindest teilweise Teilnahme am soziokulturellen Leben ermöglicht werden soll.
Daten
Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 10).
Übersichts-Tabellen
- Sozialhilfe (Mindestsicherung) in Wien seit 2010 (Jahrbuch-Tabelle 10.1.3)
- Soziale Dienste in Wien - Jahresaufwand für Menschen mit Behinderung seit 2018 (Jahrbuch-Tabelle 10.2.2)
Titel |
Jahrbuch- |
Zeitraum |
Download |
---|---|---|---|
Krankenversicherung – Bezugsberechtigte Mitglieder in Wien nach Geschlecht |
10.1.1 |
seit 2020 |
|
Jahresaufwand für Sozialhilfe (Mindestsicherung) in Wien |
10.1.2 |
seit 2016 |
|
Sozialhilfe (Mindestsicherung) in Wien |
10.1.3 |
seit 2006 |
|
Sozialhilfe (Mindestsicherung) in Wien |
10.1.4 |
2022 |
|
Bundespflegegeldbezug in Wien |
10.1.5 |
seit 2012 |
|
Mietzins- und Wohnbeihilfe in Wien |
10.1.6 |
seit 2004 |
|
Soziale Dienste in Wien – Bezieher*innen |
10.1.7 |
seit 2016 |
|
Soziale Dienste in Wien – Jahresaufwand |
10.1.8 |
seit 2015 |
|
Soziale Dienste in Wien - Erlöse |
10.1.9 |
seit 2015 |
|
Soziale Dienste in Wien – Menschen mit Behinderung |
10.2.1 |
seit 2017 |
|
Soziale Dienste in Wien – Jahresaufwand für Menschen mit Behinderung |
10.2.2 |
seit 2016 |
|
Hilfseinrichtungen in Wien |
10.2.3 |
seit 2006 |
|
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Wien |
10.2.4 |
seit 2018 |
|
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien |
10.2.5 |
seit 2007 |
|
Wohnplätze für Wohnungslose in Wien |
10.3.1 |
seit 2017 |
|
Häuser für Wohnungslose in Wien – Kund*innen |
10.3.2 |
seit 2006 |
|
Frauen und Kinder in Frauenhäusern in Wien |
10.3.3 |
seit 2016 |
Erläuterungen
Krankenversicherung
Die Zahlen der bei Krankenversicherungen versicherten Mitglieder werden vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt.
Monetäre Unterstützung
Die Daten zur Mindestsicherung, der Krankenhilfe, zum Heizkostenzuschuss und zu sonstigen Leistungen werden von der Stadt Wien Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht zur Verfügung gestellt.
Bei der Mindestsicherung wird grundsätzlich zwischen Dauerleistungen und Geldaushilfen unterschieden. Dauerleistungen bei finanzieller Notlage stehen Personen zu, die kein oder ein zu geringes Einkommen haben und das 60. (Frauen) beziehungsweise das 65. Lebensjahr (Männer) vollendet haben. Jüngeren Personen steht diese Form der staatlichen Unterstützung dann zu, wenn eine amtliche Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit für mindestens 12 Monate belegt. Für die Überprüfung der Arbeitsfähigkeit ist das Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) oder die Amtsärztin beziehungsweise der Amtsarzt zuständig.
Geldaushilfen bei finanzieller Notlage erhalten österreichische Staatsbürger*innen, EU-Bürger*innen und (unter bestimmten Voraussetzungen) sowie Drittstaatsangehörige (unter bestimmten Voraussetzungen), die über kein oder ein zu geringes Einkommen verfügen. Die Mindestsicherung liegt bei 1.053,64 Euro für eine Einzelperson (Stand 1.1.2023). Die Höhe der Mindestsicherung wird jährlich an die Höhe der Mindestpension angepasst. Bezieher*innen müssen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Minderjährige sowie Schüler*innen bis zur Matura, Alleinerziehende bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes und jene Personen, denen die Dauerleistung zusteht. Weiters gibt es "Hilfe in besonderen Lebenslagen", die im Einzelfall und nach individueller Prüfung vergeben wird und Kosten für Möbel, Wohnungssicherungen und Energierückstände übernimmt. Nachzahlungen von Pensionsbeiträgen zur Erlangung einer Pension oder Mietübernahmen während der Haft können im Einzelfall auch unter diese Sonderhilfe fallen.
Die Daten über das Bundespflegegeld basieren auf Informationen der auszahlenden Stellen und werden in der Bundespflegegelddatenbank des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gespeichert. Enthalten sind Daten der Unfallversicherungsträger, der Pensionsversicherungsträger und sonstiger Träger. Um Bundespflegegeld beziehen zu können, ist eine Anspruchsberechtigung aus einer Grundleistung der oben erwähnten Träger erforderlich. Der Jahresaufwand für Bundespflegegeld wird durch die Multiplikation des Dezemberwertes mit 12 ermittelt und ist somit als Schätzung zu verstehen.
Die Höhe des Pflegegelds wird nach dem Grad des Pflegebedarfs in 7 verschiedenen Stufen ausgezahlt und beträgt zum Stand 1.1.2023 monatlich in Stufe 1: 175,00; in Stufe 2: 322,70; in Stufe 3: 502,80; in Stufe 4: 754,00; in Stufe 5: 1.024,20; in Stufe 6: 1.430,20 und in Stufe 7: 1.879,50 Euro.
Nonmonetäre Unterstützung
Die Daten zu sozialen Diensten und Leistungen für Menschen mit Behinderungen sowie über Hilfe in besonderen Lebenslagen werden vom Fonds Soziales Wien (FSW) zusammengestellt.
Beratung und Intervention
Die Daten zu den Familienleistungen und zum Kinderschutz werden von der Abteilung Wiener Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung gestellt, zu den Polizeiinterventionen bei Gewalt in der Familie von der Bundespolizeidirektion Wien und zur Beratung und Betreuung durch den 24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien durch die Abteilung Frauenförderung und Koordinierung von Frauenangelegenheiten.
Wohnhäuser
Die Informationen werden durch den Fonds Soziales Wien, den Verein Wiener Frauenhäuser und den Wiener Gesundheitsverbund (WiGev) übermittelt.
Definitionen
- Gefährdungsabklärung: ist der erste Schritt der Jugendwohlfahrt zum Schutz eines Kindes, wenn auf Grund einer Meldung eine Gefährdung des Kindeswohles vermutet werden muss. Ziel der Gefährdungsabklärung ist die Feststellung oder das Ausschließen einer Gefährdung, damit gegebenenfalls die erforderlichen weiteren Maßnahmen eingeleitet werden können. Die Erhebungen vor Ort werden immer von 2 Sozialarbeiter*innen gemeinsam durchgeführt, wobei der persönliche Kontakt mit dem Kind besonders wichtig ist. Erforderliche Entscheidungen werden mit dem*der leitenden Sozialarbeiter*in abgestimmt. Die Obsorgeberechtigten werden in alle Erhebungen einbezogen, jedenfalls darüber informiert. Unter Bedachtnahme auf die Interessen des Kindes wird auch geprüft, ob eine strafrechtliche Anzeige erfolgen soll.
- Krankenhilfe: ist eine Form der sozialen Unterstützung, die nicht krankenversicherte Mindestsicherungsbezieher*innen sowie nicht krankenversicherte Personen, deren Einkommen eine gewisse Höhe nicht übersteigt, erhalten. Bis 31. August 2010 war die Krankenhilfe Teil der allgemeinen Sozialhilfe. Sie ist kein Bestandteil der Mindestsicherung, wird aber weiterhin von der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht ausbezahlt.
- Mietbeihilfe: ist eine Geldleistung der Stadt Wien für Pensionsbezieher*innen, die verhindern soll, dass das Mindesteinkommen nach Abzug der Gesamtmiete unterschritten wird.
- Unterhaltssicherung: Bei Schwierigkeiten im Zuge von Unterhaltszahlungen für ein Kind kann der*die betroffene Erziehungsberechtigte die Abteilung Wiener Kinder- und Jugendhilfe nach § 212 Absatz 2 ABGB oder § 9 UVG zur Rechtsvertretung des Kindes ermächtigen. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe sorgt für Festsetzung und Einhebung des Unterhaltes oder vermittelt einen Unterhaltsvorschuss vom Staat.
- Wegweisungen und Betretungsverbote: sind Interventionen der Polizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz. Die Polizei ist dabei ermächtigt, eine*n (potentielle*n) Gewalttäter*in aus der Wohnung zu weisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Das Betretungsverbot ist auf maximal 10 Tage befristet, kann jedoch auf Antrag vom Bezirksgericht auf 20 Tage verlängert werden.
- Wohnbeihilfe: ist eine Geldleistung der Stadt Wien zur Unterstützung von einkommensschwachen Österreicher*innen (beziehungsweise diesen rechtlich Gleichgestellten, wie beispielsweise EU-Bürger*innen) sowie Ausländer*innen, wenn diese einen mindestens 5-jährigen legalen Aufenthalt in Österreich nachweisen können.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
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