Hunde - Statistiken
Wien gilt als tierliebe und insbesondere hundefreundliche Stadt. Daher gibt es eine Vielzahl von Angeboten und viel Service für die Vierbeiner sowie deren Herrchen und Frauchen sowie zahlreiche Auslaufflächen im Wienerwald oder im Prater. Laut offizieller Statistik, die auf den Daten über die Entrichtung der städtischen Hundeabgabe beruht, gab es Wien 2019 insgesamt 55.099 Hunde. Auf 33 Wiener*innen kommt im Durchschnitt ein Hund. Mit 4,5 Hunden pro 100 Einwohnern in der Donaustadt liegt der Bezirk an der Spitze beim Hundebesitz.
Daten
Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 4).
Übersichts-Tabellen
- Hunde, Hundezonen und Hundekotsackerlspender nach Gemeindebezirken 2023 (Jahrbuch-Tabelle 4.3.2)
Titel |
Jahrbuch- |
Zeitraum |
Download |
---|---|---|---|
Hundebestand nach Gemeindebezirken |
4.3.1 |
seit 2007 |
|
Hunde, Hundezonen und Hundekotsackerlspender nach Gemeindebezirken |
4.3.2 |
2023 |
Open Government Data
Erläuterungen
Das große Freizeitangebot, das in Wien zur Verfügung steht, wird im vorliegenden Abschnitt exemplarisch am Beispiel des Bäderangebots, der Parks, der Spielplätze und des Hundebestands abgebildet.
Von den Wiener Stadtgärten werden rund 1.000 öffentlich zugängliche Parkanlagen betreut und verwaltet. In fast allen Wiener Parkanlagen herrscht Hundeverbot, in manchen Parkanlagen sind klar abgegrenzte Hundezonen eingerichtet. Die Tabelle über Parkanlagen beinhaltet nur die von den Wiener Stadtgärten verwalteten öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Die von den Bundesgärten (z. B. Burggarten, Heldenplatz) und privat verwalteten Parkanlagen (z. B. Park im Palais Schwarzenberg im 3. Bezirk, Planquadrat im 5. Bezirk) sind hier nicht angeführt.
Die Tabelle über Spielplätze nach Typen, Spielflächen und Gemeindebezirken wurde ebenfalls von den Wiener Stadtgärten zur Verfügung gestellt. Diese Spielplatztypen gliedern sich in Kleinkinder-, Ballspiel- und sonstige Spielplätze. Auf Kinderspielplätzen herrscht gemäß § 5(8) Wiener Tierhaltegesetz ein generelles Hundeverbot.
Die Daten über Hunde werden von der Stadt Wien Rechnungs- und Abgabenwesen zur Verfügung gestellt. Die städtischen Hundezonen werden von den Wiener Stadtgärten und die Hundekotsackerlspender von der Stadt Wien Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark verwaltet.
Definitionen
- Hundekotsackerlspender: Da das Nicht-Entfernen von Hundekot für Hundebesitzer*innen nach dem Wiener Reinhaltegesetz 2008 strafbar ist, wurden in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen, der Geschäftsgruppe Umwelt, den Wiener Stadtgärten und der Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark flächendeckend in ganz Wien Hundekotsackerlspender aufgestellt. Diese enthalten Plastiksackerl sowie in manchen Ausführungen auch Kartonschaber zur Beseitigung von Hundekot.
- Hundezonen: Hundezonen und Hundeauslaufplätze wurden in städtischen Parks und Grünanlagen errichtet, in denen sich Hunde ohne Leine frei bewegen können. In öffentlichen Parks sind Hundezonen durch eine Einzäunung vom restlichen Parkareal getrennt. Oftmals befinden sich in Hundezonen auch eine Hundetränke und Hundekotsackerlspender.
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