Hundeabgabe (Hundesteuer) - Meldung
Sie können Ihren Hund online anmelden und abmelden oder einen Besitzwechsel oder eine Übersiedlung Ihres Hundes bekannt geben. Sie benötigen in allen Fällen die Mikrochip-Nummer des Hundes.
Zusätzlich benötigen Sie
- Für die Anmeldung und für die Übersiedlung nach Wien: Mobilpass (wenn vorhanden) und Lichtbildausweis
- Für die Abmeldung: Euthanasiebestätigung (wenn vorhanden)
- Für den Besitzwechsel: Daten (Name und Adresse) neue*r Hundehalter*in
Hier erfahren Sie, in welchen Fällen Sie einen Hund anmelden oder abmelden müssen: Hundeabgabe - Meldungsgründe
Sie können eine Ermäßigung bzw. Befreiung der Hundeabgabe beantragen. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist: Hundeabgabe - Befreiung, Ermäßigung und Ausnahmen.
Allgemeine Informationen
Für das Halten von Hunden und Wachhunden, mit Ausnahme von Blindenführerhunden, wird eine Abgabe eingehoben. Die Abgabe muss für jeden Hund bezahlt werden, der im Gebiet der Stadt Wien gehalten wird und mehr als 3 Monate alt ist. Wenn Sie einen Hund weniger als 3 Monate in einem Jahr halten, müssen Sie keine Abgabe für das Jahr bezahlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Hundeabgabe befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen: Hundeabgabe - Befreiung, Ermäßigung und Ausnahmen
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen sind abgabepflichtig:
- Abgabepflichtig ist der*die Hundehalter*in. Hundehalter*in ist jene Person, die im eigenen Namen darüber zu entscheiden hat, wie der Hund zu betreuen, zu verwahren oder zu beaufsichtigen ist. Die Haltereigenschaft und somit die Abgabepflicht beginnt und endet mit der tatsächlichen Übernahme bzw. Übergabe des Tieres. Hat der*die Hundehalter*in das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, sind die gesetzlichen Vertreter*innen abgabepflichtig.
- Trifft die Haltereigenschaft auf mehrere Personen zu, so sind sie Gesamtschuldner*innen.
- Der*die Eigentümer*in des Hundes ist neben dem*der Hundehalter*in Gesamtschuldner*in.
Wechsel Besitzer*innen
Wenn der Hund während des Abgabenjahres eine*n andere*n Besitzer*in bekommt, muss diese*r erneut die Abgabe bezahlen. Die Abgabe, die bereits von dem*der Vorgänger*in bezahlt wurde, wird jedoch angerechnet.
Tod des Hundes
Wenn ein Hund stirbt, müssen Sie das schriftlich der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40 bekannt geben. Das ist auch über das Online-Formular Hundeabgabe möglich.
Wenn der Hund stirbt, gibt es für das betreffende Abgabenjahr keine Herabsetzung der Abgabe.
Wenn Sie für den verstorbenen Hund bereits eine Abgabe bezahlt haben und dann im selben Jahr einen neuen Hund halten, müssen Sie die Abgabe nicht noch einmal zahlen. Wenn der Hund innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung der Abgabepflicht verstirbt, dann fällt keine Abgabe an. Bereits bezahlte Beträge werden über Antrag rückerstattet.
Fristen und Termine
Anmeldung des Hundes: Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem er in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde und das Alter von 3 Monaten erreicht hat, anmelden. Befreiungsgründe müssen Sie gleichzeitig angeben. Sie können Ihren Hund über das Online-Formular anmelden.
Anschließend bekommen Sie einen Bescheid und die Buchungsmitteilung für die Bezahlung der Abgabe per Post.
Bei der ersten persönlichen Anmeldung des Hundes in einer Stadtkasse können Sie die Hundeabgabe bar bzw. mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlen.
Im März bekommen Sie jährlich für das laufende Jahr einen Bescheid und eine Buchungsmitteilung mit den Einzahlungsdaten per Post zugesandt.
Zahlungstermine:
- Bis Ende April des laufenden Jahres
- Wenn Sie Ihren Hund nach dem 30. April anmelden, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zu bezahlen.
- Sie können den Betrag automatisch von Ihrem Konto abbuchen lassen: Einzugsermächtigung
Zuständige Stelle
Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Buchhaltungsabteilung 40
21., Franz-Jonas-Platz 3, Stiege 2
Telefon: +43 1 4000-07910
Erforderliche Unterlagen
- Daten zum Hund:
- Chipnummer
- Rasse
- Geschlecht
- Geburtsdatum (Alter)
- Übernahmedatum
- Daten des früheren Besitzers (falls vorhanden)
- Sachkundenachweis - ja/nein
- Daten zum*zur Hundehalter*in:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Kontakt: Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Wenn vorhanden: Mobilpass inklusive Lichtbildausweis
Die erforderlichen Unterlagen sehen Sie im Detail beim Ausfüllen des Online-Formulars Hundesteuer.
Kosten und Zahlung
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der Hunde, die gehalten werden.
- 72 Euro pro Jahr für den ersten Hund
- 105 Euro pro Jahr für jeden weiteren Hund
Anrechnungen
Wenn Sie den Hund zum überwiegenden Teil in einer anderen österreichischen Gemeinde halten und dort Hundeabgabe bezahlen, so kann dieser Betrag in Wien angerechnet werden. Das heißt, in Wien müssen Sie dann nur die Differenz auf die derzeitige Jahresabgabe bezahlen.
Dafür müssen Sie den Einzahlungsbeleg schriftlich per E-Mail, Post oder Fax an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40 schicken. Diese übernimmt anschließend die Verrechnung.
Formular
- Online-Formular: Hundeabgabe (Hundesteuer) - Meldung (Anmeldung, Abmeldung, Besitzwechsel, Übersiedlung)
- Online-Formular: Hundeabgabe - Ermäßigung - Antrag
Zusätzliche Informationen
Wenn Sie einen Hund in Wien halten, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (gemäß § 5 Abs. 11 des Wiener Tierhaltegesetzes). Diese dient zur Deckung von Personen- und Sachschäden, die durch den Hund verursacht wurden. Wenn Sie das nicht einhalten, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Alle Hunde in Österreich müssen ab dem 3. Lebensmonat gechippt sein. Sie müssen die Mikrochipnummer Ihres Hundes innerhalb von einem Monat nach der Übernahme des Hundes in der Heimtierdatenbank registrieren lassen.
Chippen und Registrieren von Hunden
Sachkundenachweis seit 1. Juli 2019:
- Wenn Sie sich einen Hund anschaffen, müssen Sie einen Sachkundenachweis erbringen.
- Haben Sie innerhalb der letzten 2 Jahre nachweislich einen Hund gehalten, benötigen Sie keinen Sachkundenachweis.
- Den Sachkundenachweis ist ein Kurs, der von autorisierten Hunde-Expert*innen abgehalten wird. Der Kurs dauert (mindestens) 4 Stunden und soll vor der Aufnahme des Tieres Grundkenntnisse über die Anschaffung, Haltung, Pflege und Erziehung von Hunden sowie die rechtlichen Bestimmungen vermitteln. Die Kurs-Anmeldung erfolgt direkt bei den Kurs-Anbieter*innen. Die Kursorte und Kontaktdaten finden Sie auf der Website Hunde-Kunde.at aufgelistet sind.
Warum Hunde-Sachkunde?
Rechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG)
- Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung)
- Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung)
- Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz)
Stadt Wien | Service-Center - Rechnungs- und Abgabenwesen
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