Freizeit - Statistiken

Das große Freizeitangebot in Wien kann am besten anhand der Kinder- und Jugendspielplätze sowie des Bäderangebots abgebildet werden. Zu diesen Bereichen liegen die verlässlichsten statistischen Angaben vor. In Wien können dutzende Sportarten professionell ausgeübt werden.

Obwohl die Stadt Wien nicht unmittelbar mit dem Begriff "Wintersport" in Verbindung gebracht wird, hat die Sportstadt Wien auch in der kalten Jahreszeit einiges zu bieten. Zum Beispiel den "Wiener Eistraum", der jährlich hunderttausende Besucher*innen mit einer mehrere tausend Quadratmeter großen Eisfläche begrüßt.


Daten

Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 4).

Übersichts-Tabellen

CSV-Tabellen

Titel

Jahrbuch-
Tabellennummer

Zeitraum

Download

Städtische Bäder in Wien – Zahl und Besuche nach Bädergattungen

4.1.1

seit 1985

2 KB CSV

Städtische Parkanlagen in Wien

4.1.2

2023

2 KB CSV

Spielplätze nach Typen, Spielflächen und Gemeindebezirken

4.1.3

2023

3 KB CSV

Erläuterungen

Das große Freizeitangebot, das in Wien zur Verfügung steht, wird im vorliegenden Abschnitt exemplarisch am Beispiel des Bäderangebots, der Parks, der Spielplätze und des Hundebestands abgebildet.

Von den Wiener Stadtgärten werden rund 1.000 öffentlich zugängliche Parkanlagen betreut und verwaltet. In fast allen Wiener Parkanlagen herrscht Hundeverbot, in manchen Parkanlagen sind klar abgegrenzte Hundezonen eingerichtet. Die Tabelle über Parkanlagen beinhaltet nur die von den Wiener Stadtgärten verwalteten öffentlich zugänglichen Parkanlagen. Die von den Bundesgärten (z. B. Burggarten, Heldenplatz) und privat verwalteten Parkanlagen (z. B. Park im Palais Schwarzenberg im 3. Bezirk, Planquadrat im 5. Bezirk) sind hier nicht angeführt.

Die Tabelle über Spielplätze nach Typen, Spielflächen und Gemeindebezirken wurde ebenfalls von den Wiener Stadtgärten zur Verfügung gestellt. Diese Spielplatztypen gliedern sich in Kleinkinder-, Ballspiel- und sonstige Spielplätze. Auf Kinderspielplätzen herrscht gemäß § 5(8) Wiener Tierhaltegesetz ein generelles Hundeverbot.

Die Daten über Hunde werden von der Abteilung Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen zur Verfügung gestellt. Die städtischen Hundezonen werden von den Wiener Stadtgärten und die Hundekotsackerlspender von der Abteilung Stadt Wien - Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark verwaltet.

Definitionen

  • Ballspielplätze: Eingezäunte Spielbereiche für Ballspiele, z. B. Fußball, Volleyball et cetera
  • Familienbäder: Bis einschließlich 2003 als Kinderfreibäder bezeichnet. Sie sind gedacht für Familien mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren; Seit 2002 auch zugänglich für unter 6-jährige Kinder, allerdings nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen. Erwachsenen ohne Kinder ist der Zutritt untersagt.
  • Kleinkinderspielplätze: Diese eingezäunten Spielbereiche in öffentlichen Parkanlagen bestehen meistens aus Sandkisten und Spielgeräten für die jüngsten Parkbesucher*innen, z. B. Schaukeln, Wippen et cetera
  • Sonstige Spielplätze: Spielplätze mit Spielgeräten für ältere Kinder, z. B. Klettergerüste, Seilpyramiden, aber auch Aktiv-Parks, Mädchenspielplätze oder Wasserspielplätze.
  • Wechselflorflächen: Bepflanzte Blumenbeete (Einjahresblumenbeete) in städtischen Parkanlagen, welche mehrmals im Jahr umgepflanzt werden, damit die ganze Saison über blühende Pflanzen die Menschen erfreuen können.
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