Ehe - Statistiken

Heirat und Ehelösung sind demografische Prozesse, die den Charakter der Gesellschaft prägen. Sie haben einen entscheidenden Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung, auch wenn früher die Geburt von Kindern stärker an die Institution der Ehe gebunden war als heute.

Die Zahl der Eheschließungen ist seit einigen Jahrzehnten rückläufig. Wurden in Wien im Jahr 1969 8,5 Ehen auf 1.000 Einwohner*innen geschlossen, so belief sich dieser Wert 2019 auf nur noch 5.

Die traditionelle Ehe ist zwar immer noch die häufigste, aber nicht die einzige Form der amtlich anerkannten Partnerschaft. Seit dem 1. Jänner 2010 können in Österreich 2 Personen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Seit dem 1. Jänner 2019 steht die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz (EPG).


Daten

Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 5).

Übersichts-Tabellen

CSV-Tabellen

Titel

Jahrbuch-
Tabellennummer

Zeitraum

Download

Eheschließungen für Wien - Kennziffern

5.3.9

seit 1966

5 CSV

Ehelösungen in Wien - Kennziffern

5.3.10

seit 1970

4 CSV

Erläuterungen

Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Scheidungen

Die Daten der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle) und Eheschließungen werden von den für den Ereignisort zuständigen Standesämtern beurkundet und an die Statistik Austria gemeldet. Weitere, vor allem medizinische Daten (Hebammendaten, Todesursachen), werden direkt an die Statistik Austria gemeldet. Für die Bevölkerungsstatistik erfolgt die regionale Zuordnung nach dem Wohnsitzprinzip. Ereignisse, die im Ausland stattfinden und deshalb nicht von österreichischen Standesämtern beurkundet werden, fanden in die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung bis 2008 keinen Eingang, ab 2009 werden Auslandssterbefälle von Statistik Austria durch Abgleich mit anderen Registern ergänzt. In diesen Fällen stehen nicht alle Merkmale (beispielsweise Todesursache) zur Verfügung.

Beim Abgleich der Salden der Bevölkerungsbewegung (Geburtenbilanz, Wanderungsbilanz) mit dem Stand des Bevölkerungsregisters POPREG verbleibt eine Differenz, die als statistische Korrektur der Bevölkerungsbewegung verbucht wird. Für die Bevölkerungsstatistik erfolgt die regionale Zuordnung nach dem Wohnsitzprinzip, bei Eheschließungen nach dem Wohnort des Mannes. Daten über Ehescheidungen werden von den Gerichten an die Statistik Austria gemeldet.

Definitionen

  • Altersspezifische Erstheiratsrate: Quotient der erstmals heiratenden Frauen beziehungsweise Männer einer Altersgruppe und der entsprechenden Zahl der Wohnbevölkerung dieser Gruppe.
  • Eheschließungsrate: Eheschließungen bezogen auf 1.000 Personen der Wohnbevölkerung.
  • Erst-Ehe: Eheschließung, bei der beide Brautleute vorher ledig waren.
  • Erstheiratsalter: Alter, in dem ledige Brautleute im Durchschnitt des jeweiligen Jahres zum ersten Mal eine Ehe schließen.
  • Gesamterstheiratsrate: Summe der alters- (und geschlechts-)spezifischen Erstheiratsraten. Sie gibt die Wahrscheinlichkeit an, dass eine Person jemals heiratet, wenn die altersspezifischen Erstheiratsraten des Berichtsjahres konstant bleiben.
  • Gesamtscheidungsrate: Summe der einjährigen ehedauerspezifischen Scheidungsraten in Prozent.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wirtschaft, Arbeit und Statistik
Kontaktformular