Individualeinkommen- Statistiken
Die Daten über das Individualeinkommen stammen aus zwei unterschiedlichen Quellen mit voneinander abweichenden Definitionen und Regionalisierungsmethoden. Das Einkommen aus der Lohnsteuerstatistik erfasst das unselbstständige Einkommen nach dem Wohnsitz. Es wird auf Basis der Lohnzettel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise Pensionistinnen und Pensionisten erstellt. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weist wiederum keine Personen, sondern Versicherungsverhältnisse (d.h. Mehrfachzählungen sind möglich) auf und bezieht sich auf den Arbeitsort.
Nach Bezirken (Wohnort) gereiht wurde 2018 der mit Abstand höchste Jahresbezug in der Inneren Stadt, der niedrigste in Rudolfsheim-Fünfhaus erzielt. Der Wirtschaftszweig mit dem höchsten Einkommen (nach dem Arbeitsort) war 2018 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden.
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Daten
Die Daten und Tabellen zum Thema finden Sie auch im Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien (Kapitel 9).
Übersichts-Tabellen
- Bruttogehälter und Bruttolöhne in Wien nach Wirtschaftstätigkeiten und Geschlecht 2021 (Jahrbuch-Tabelle 9.1.8)
Titel |
Jahrbuch- |
Zeitraum |
Download |
---|---|---|---|
Bundesindex der Tariflöhne |
9.1.1 |
2018 bis 2022 |
|
Lohnsteuerpflichtige Einkommen nach Gemeindebezirken – Insgesamt |
9.1.2 |
2021 |
|
Lohnsteuerpflichtige Einkommen nach Gemeindebezirken – Männer |
9.1.3 |
2021 |
|
Lohnsteuerpflichtige Einkommen nach Gemeindebezirken – Frauen |
9.1.4 |
2021 |
|
Lohnsteuerpflichtige Personen mit Wiener Wohnsitz nach Bruttojahreseinkommen und Geschlecht |
9.1.5 |
2021 |
|
Beitragspflichtige Bruttomonatseinkommen am Arbeitsort nach Wirtschaftstätigkeiten |
9.1.6 |
2021 |
|
Beitragspflichtige Bruttomonatseinkommen am Arbeitsort Wien nach Wirtschaftstätigkeiten und Geschlecht |
9.1.7 |
2021 |
|
Bruttogehälter und Bruttolöhne in Wien nach Wirtschaftstätigkeiten und Geschlecht |
9.1.8 |
2021 |
|
Einkommensteuer nach Gemeindebezirken – insgesamt |
9.1.9 |
2020 |
|
Einkommensteuer nach Gemeindebezirken – Männer |
9.1.10 |
2020 |
|
Einkommensteuer nach Gemeindebezirken – Frauen |
9.1.11 |
2020 |
Open Government Data
- Unselbständiges Einkommen nach Geschlecht seit 2002 - Bezirke Wien
- Durchschnittliches Nettoeinkommen seit 2002 - Bezirke Wien
Hinweis zum Öffnen von CSV-Dateien der Stadt Wien in Microsoft Excel
Erläuterungen
Individualeinkommen
Der Tariflohnindex (TLI) misst die Entwicklung der Kollektivvertragslöhne (Mindestlohnentwicklung) in Österreich. Er ist ein Bewertungskriterium für Lohn- und Gehaltsverhandlungen.
Das unselbstständige Einkommen nach dem Wohnsitz beruht auf der Lohnsteuerstatistik. Dabei handelt es sich um eine sekundärstatistische Vollerhebung auf Basis der Lohnzettel der ArbeitnehmerInnen und Pensionsbezieher*innen. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer und wird durch Abzug vom Arbeitslohn beziehungsweise Pensionsbezug eingehoben.
Das Einkommen (inklusive Sonderzahlungen) nach dem Arbeitsort, welches vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger für alle ArbeiterInnen und Angestellten (zugeordnet nach überwiegender Beschäftigung während des Jahres) erfasst wird, weist hingegen Versicherungsverhältnisse aus, das heißt Mehrfachzählungen sind hier möglich (beispielswiese Bezug von mehreren Pensionen aus unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen). Nicht erfasst werden in dieser Statistik pragmatisierte Bedienstete und Lehrlinge. Eine Person, die während des Auswertungsjahres in mehreren Wirtschaftsklassen beschäftigt ist, wird in allen Wirtschaftsklassen mit dem jeweils in dieser Wirtschaftsklasse erzielten Einkommen erfasst. Die räumliche Zuordnung nach dem Beschäftigungsort sieht vor, dass eine Person, die während eines Jahres in mehreren Bundesländern beschäftigt ist, mit den jeweiligen im Bundesland erzielten Einkommen und Beschäftigungstagen erfasst wird. Wenn das Einkommen über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage liegt, wird in der Statistik kein Wert ausgewiesen. Die Zuordnung der erfassten Personen erfolgt nach wirtschaftlicher Tätigkeit nach der ÖNACE 2008.
Die Einkommensteuerstatistik beruht auf einer sekundärstatistischen Vollerhebung auf Basis der Einkommensteuerveranlagungen. Veranlagt werden natürliche Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und/oder sonstige Einkünfte beziehen. Lohnsteuerpflichtige, die auch Einkünfte aus einer oder mehreren der genannten Einkunftsarten beziehen, werden auch zur Einkommensteuer veranlagt, wobei die Lohnsteuer vorher vom*von der Arbeitgeber*in abgezogen wird.
Definitionen
- Arbeitsort (Beschäftigungsort): Ort, an dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Bei abwechselnder Beschäftigung an verschiedenen Orten, jedoch von einer festen Arbeitsstätte aus, gilt diese als Beschäftigungsort, andernfalls der Wohnort.
- Beitragspflichtiges Monatseinkommen: Alle laufenden Bezüge (einschließlich Provisionen, Erschwerniszulagen, Zuschläge für Überstunden) und Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gewinnanteile, Bilanzgeld), die nicht ausdrücklich im Gesetz als beitragsfrei erklärt sind. Nicht erfasst werden unter anderem Fahrkostenersätze, Tages- und Nächtigungsgelder, Schmutzzulagen, Jubiläumsgeschenke, Abfertigungen, Familienbeihilfen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz.
- Gehälter: Gehälter beziehen sich auf den jeweiligen Erhebungsmonat (ohne Urlaubsgeld).
- Grenzbetrag: Der Grenzbetrag wird berechnet aus der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage, dividiert durch 14 mal 12.
- Höchstbeitragsgrundlage: Die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge ist das Erwerbseinkommen der Versicherten. Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge wird dieses Erwerbseinkommen aber nur bis zu einer Höchstgrenze - der sogenannten Höchstbeitragsgrundlage - herangezogen.
- Medianeinkommen: Das Medianeinkommen entspricht jenem Wert, der von 50 Prozent der Einkommensbezieherinnen beziehungsweise Einkommensbezieher unterschritten wird.
- Monatseinkommen: Das Monatseinkommen wird aus der Summe der in einem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Einkommen berechnet, dividiert durch die Zahl der Versicherungstage mal 30. Liegt ein Einkommen über der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage, wird der Grenzbetrag ausgewiesen.
- ÖNACE: ÖNACE bezeichnet die österreichische Version der europäischen Systematik der Wirtschaftstätigkeiten (NACE = Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés européennes). Sie ist hierarchisch gegliedert in Abschnitte, Unterabschnitte, Abteilungen, Gruppen, Klassen und Unterklassen.
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