Rechtliche Vermessung - Stadtvermessung
Die rechtliche Sicherung der Grenzen städtischer Grundstücke ist ein Hauptanliegen der Stadtvermessung Wien (MA 41).
Die MA 41 ist interne Dienstleisterin im Magistrat. Wenn eine Dienststelle eine Teilung oder Grenzvermessung eines Grundstücks der Stadt Wien benötigt, übernimmt die MA 41 die fachliche Betreuung dieser Arbeiten. Die Dokumentation der Landes- und Bezirksgrenzen und die Erstellung von Dienstbarkeitsplänen sind weitere Aufgaben im Bereich der grundstücksrechtlichen Vermessung.
- Teilungsverfahren
- Grenzvermessungen
- Dokumentation der Bezirks- und Landesgrenzen
- Dienstbarkeitspläne
Teilungsverfahren
Teilungsverfahren können unter anderem zur Baureifgestaltung von Grundstücken oder zur Vorbereitung von Grundtransaktionen erforderlich sein. Wenn eine Dienststelle der Stadt Wien die Teilung eines Grundstückes benötigt, übernimmt die MA 41 die Betreuung der dafür erforderlichen Behördenverfahren.
Die Teilungspläne, die für das Teilungsverfahren notwendig sind, werden entweder durch das Personal der MA 41 oder durch Vergabe durch einen*eine Ingenieurkonsulent*in für Vermessungswesen erstellt.
Die wesentlichen Bestandteile eines Teilungsplans sind die aktuelle Darstellung der rechtlichen Grundstückssituation, des Naturbestandes und der Eigentumsverhältnisse sowie der Veränderungsausweis in Tabellenform. Dieser stellt die Eigentumsverhältnisse vor und nach der Grundteilung gegenüber.
Der Teilungsplan ist im Teilungsverfahren die Grundlage für den Bescheid der Baubehörde und für die Planbescheinigung des Vermessungsamtes. Diese Unterlagen sind erforderlich, um Grenz- und Eigentumsänderungen im Grundbuch durchführen zu können.
Grenzvermessungen
Grenzvermessungen dienen der Feststellung und Vermarkung von Grundstücksgrenzen. Wenn eine Dienststelle der Stadt Wien die Feststellung von Grenzen städtischer Grundstücke benötigt, führt die MA 41 diese Arbeiten mit Eigenpersonal durch oder vergibt sie an einen*eine Ingenieurkonsulent*in für Vermessungswesen.
Auf Grundlage vorhandener Urkunden - wie zum Beispiel Teilungspläne - und des Naturbestandes wird der Grenzverlauf rekonstruiert, in der Natur ersichtlich gemacht und eine Grenzverhandlung abgehalten. Zu dieser werden alle angrenzenden Grundeigentümer*innen eingeladen. Vor Ort wird der Grenzverlauf einvernehmlich festgelegt und durch Unterschrift bestätigt.
Die MA 41 leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung städtischen Eigentums.
Dokumentation der Bezirks- und Landesgrenzen
Die MA 41 führt und dokumentiert die Bezirks- und Landesgrenzen von Wien.
Aufgrund von baulichen Veränderungen im Stadtgebiet kann eine Anpassung der Bezirks- und Landesgrenzen erforderlich werden. Die Betreuung dieser Verfahren beginnt mit der Ausarbeitung eines Vorschlages für den zukünftigen Grenzverlauf durch die MA 41 und endet mit dem Beschluss eines Landes- beziehungsweise Bundesgesetzes.
Wenn alle betroffenen Bezirksvertretungen dem vorgeschlagenen Bezirksgrenzverlauf zustimmen, wird ein Teilungsplan ausgearbeitet. Dieser legt die Bezirksgrenze koordinativ fest und macht sie somit jederzeit rekonstruierbar. Im Anschluss daran passt das Vermessungsamt die Grenzen der Katastralgemeinden an die Bezirksgrenzen an.
Im Rahmen der Open Government Wien-Initiative der Stadt Wien können die aktuellen Datenbestände der Bezirksgrenzen und der Landesgrenze Wien kostenfrei online bezogen werden.
Dienstbarkeitspläne
Wenn die Stadt Wien private Grundstücke ober- oder unterirdisch beansprucht, erstellt die MA 41 im Auftrag einer Magistratsdienststelle die erforderlichen Dienstbarkeitspläne. Auf diesen Plänen sind die von der Stadt Wien beanspruchten Räume lage- und höhenmäßig dargestellt. Sie dienen zur Sicherstellung der Nutzungsrechte und sind die Basis für die Eintragung der Dienstbarkeiten im Grundbuch.
Stadt Wien | Stadtvermessung
Kontaktformular