Masterplan Fahrradstraßen Wien
Fahrradstraßen bieten Radfahrenden ein sicheres Netz an Wegen abseits der Hauptverkehrsstraßen. Der Masterplan Fahrradstraßen gibt eine Übersicht möglicher Routen und Empfehlungen zur Gestaltung.
- Masterplan Fahrradstraßen Wien: umfassendes Konzept für die Realisierung von Fahrradstraßen beziehungsweise fahrradfreundlichen Straßen
- Förderung des Radverkehrs als umweltfreundliches Verkehrsmittel
- Ziel: Bereitstellung hochwertiger Fahrradinfrastruktur, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln in zeitnaher Zukunft umgesetzt werden kann
Ergebnisse des Masterplans
Optionenplan Wien gesamt: 7 MB PDF
Im Zuge der Ausarbeitung erfolgte zunächst eine ausführliche Prüfung des Radwegenetzes. Darauf aufbauend wurden Optionen für Fahrradstraßen beziehungsweise fahrradfreundliche Straßen erarbeitet.
Für viele dieser Optionen wurde der Bestand im Detail analysiert und die erforderlichen Maßnahmen grob eingeschätzt. Dabei erfolgte eine Bewertung hinsichtlich Wirksamkeit im Radwegenetz, Umsetzbarkeit und Umsetzungsaufwand.
In Workshops beziehungsweise in Gesprächen mit den Bezirken und Dienststellen der Stadt Wien wurden die Optionen besprochen, mit weiteren Vorschlägen ergänzt und deren Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert. Der vorliegende Masterplan enthält eine Übersicht über mögliche Fahrradstraßen und fahrradfreundliche Straßen sowie Empfehlungen zur Gestaltung und zur Umsetzung.
- Masterplan Fahrradstraßen Wien - Fahrradstraßen und Fahrradfreundliche Straßen - Auszug aus dem Endbericht: 1 MB PDF
Was sind Fahrradstraßen und fahrradfreundliche Straßen?
Fahrradstraßen und fahrradfreundliche Straßen sind relativ einfach zu realisieren und kostengünstig. Sie nutzen die Straße gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr. Das hat den Vorteil, dass keine neue Infrastruktur gebaut werden muss.
Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Änderungen in der Verkehrsorganisation können Synergien genutzt werden. Dadurch kommt es zu einer Aufwertung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum und Grätzl.
Beide Anlagearten sollen für die Radfahrerinnen und Radfahrer Teil eines hochqualitativen, zusammenhängenden und komfortablen Radnetzes abseits der Hauptverkehrsstraßen sein. Gleichzeitig ermöglichen sie eine hohe Aufenthalts- und Lebensqualität für Anrainerinnen und Anrainer. Sie werden in verkehrsberuhigten Nebenstraßen mit hohem Radverkehrsaufkommen oder hohem Radfahrpotenzial eingerichtet.
Ziel ist es, den Radverkehr auf sicheren und komfortablen Strecken zu bündeln und einen gleichmäßigen Verkehrsfluss mit angemessenen Reisegeschwindigkeiten zu erreichen. Die Verkehrsorganisation soll keinen Kfz-Durchzugsverkehr erlauben und der Autoverkehr muss gering sein.
Was sagt die StVO?
Fahrradstraßen sind als eigene Anlageart in der StVO definiert und werden mit einem entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet. Der Radverkehr hat in diesen Straßen Priorität und das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist erlaubt. Kraftfahrzeuge dürfen Fahrradstraßen nur zum Zu- und Abfahren mit maximal 30 km/h benützen.
Rechtlich unterscheiden sich Fahrradstraßen und fahrradfreundliche Straßen darin, dass fahrradfreundliche Straßen nicht Teil der Straßenverkehrsordnung sind. Damit sind die Bestimmungen der StVO zu Fahrradstraßen hier nicht gültig: Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist nicht gestattet und die Zu- und Durchfahrt ist für Kfz rechtlich möglich, soll aber weitgehend unterbunden werden.
Fahrradstraßen und fahrradfreundliche Straßen sollen so gestaltet werden, dass der Vorrang für den Radverkehr klar erkennbar ist. Dabei soll zwischen Fahrradstraße und fahrradfreundlicher Straße nicht unterschieden werden.
Kriterien für Fahrradstraßen/Fahrradfreundliche Straßen
Weiterführende Informationen
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