Wie geht es weiter, wenn Sie bauen wollen? - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Wenn Sie bauen wollen, sind folgende Schritte notwendig:

Bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben können Sie bei der Baupolizei (MA 37) um eine Baubewilligung ansuchen. Eine allgemeine Baubewilligung von Bauten oder baulichen Anlagen benötigen Sie für alle Neu-, Zu- und Umbauten.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die MA 37 einen Baubewilligungsbescheid aus. Sie können mit dem Bau beginnen.

Für geringfügige Baumaßnahmen - wenn keine Bewilligung der Behörde notwendig ist - genügt eine Bauanzeige. Dazu müssen Sie die MA 37 schriftlich samt Beilage von drei Einreichplänen über ihr konkretes Vorhaben informieren. Dies gilt zum Beispiel für:

  • Einbau oder Abänderung von Badezimmern und von Toiletten
  • Loggienverglasungen und Austausch von Fenstern
  • Alle Umbauten in Wohnungen, wie zum Beispiel der Einbau von Zwischenwänden
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Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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