Wie geht es weiter, wenn Sie bauen wollen? - Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
Wenn Sie bauen wollen, sind folgende Schritte notwendig:
Bei einem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben können Sie bei der Baupolizei (MA 37) um eine Baubewilligung ansuchen. Eine allgemeine Baubewilligung von Bauten oder baulichen Anlagen benötigen Sie für alle Neu-, Zu- und Umbauten.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die MA 37 einen Baubewilligungsbescheid aus. Sie können mit dem Bau beginnen.
Für geringfügige Baumaßnahmen - wenn keine Bewilligung der Behörde notwendig ist - genügt eine Bauanzeige. Dazu müssen Sie die MA 37 schriftlich samt Beilage von drei Einreichplänen über ihr konkretes Vorhaben informieren. Dies gilt zum Beispiel für:
- Einbau oder Abänderung von Badezimmern und von Toiletten
- Loggienverglasungen und Austausch von Fenstern
- Alle Umbauten in Wohnungen, wie zum Beispiel der Einbau von Zwischenwänden
Stadt Wien | Stadtteilplanung und Flächenwidmung
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