Auskunftssystem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

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Im Auskunftssystem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erhalten Sie Auskünfte zu den Inhalten der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Stadt Wien.

Inhalte des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans (rote Linie beziehungsweise rote Schrift) sind nur in der Grauversion der Grundkarte ("Karte s/w") ab dem Maßstab 1:3000 und darunter sichtbar.

Linien in Magenta geben die Abgrenzung der Plandokumente an. In den Plandokumenten, die aus einem Plan und einem Textteil bestehen, werden die zulässigen Nutzungen und Bebauungen verbindlich geregelt.

Grundkarte für dieses Auskunftssystem bildet die Flächen-Mehrzweckkarte der Stadtvermessung Wien.

Die dargestellten Inhalte sind ohne Gewähr. Ein Rechtsanspruch ist aus dieser Übersicht keinesfalls ableitbar. Detaillierte Auskünfte zu den rechtsgültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan-Bestimmungen sowie den daraus resultierenden Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken erhalten Sie für alle Bezirke bei der Servicestelle Stadtentwicklung.

Benützungshinweise

Aus diesem Auskunftssystem können maßstabsgerechte Pläne in den Formaten von DIN A1 bis DIN A4 gedruckt werden.

Generalisierte Flächenwidmung

Die einzelnen Flächenwidmungskategorien werden ab dem Maßstab 1:4000 (und aufwärts) in abgekürzter Textform dargestellt.

Textliche Bestimmungen

Die Text-Abfrage erfolgt nach Eingabe einer Adresse mit einem Klick auf die entsprechende Liegenschaft. Es öffnet sich ein Informationsfeld, in dem Text und Plan des Plandokumentes als PDF für den Download verfügbar sind. Damit dieses Informationsfeld angezeigt wird, muss in der Legende "Plandokumente-Abgrenzung" aktiviert sein.

In dem Plan sehen Sie die Nummerierungen der besonderen Bestimmungen. Im Text sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen (BB) nachzulesen.

Grundstückskataster

Die Grundstücksgrenzen und Grundstücksnummern können bis zu einem bestimmten Maßstab angezeigt werden.

Bausperre

  • § 8 (1): Die Flächen des Karteninhalts "Bausperre nach § 8 (1)" der Bauordnung für Wien besagen, dass es in diesem Gebiet keinen gültigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gibt, bis ein Plandokument beschlossen wird.
  • § 8 (2): Als Bausperre nach § 8 (2) der Bauordnung von Wien ausgezeichnete Flächen wurden als Plandokument vom Gemeinderat beschlossen. Die zeitlich begrenzte Bausperre tritt spätestens nach 3 Jahren außer Kraft und kann in bestimmten Fällen verlängert werden.
  • § 8 (6): Eine Bausperre nach § 8 (6) der Bauordnung für Wien tritt durch Kundmachung eines Planentwurfs zur öffentlichen Auflage in Kraft und endet spätestens nach 7 Monaten.

Bedienungshinweise zum Flächenwidmungs- und Bebauungsplan - Weitere Benützungshinweise

Legenden

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