Erläuterungen zur Applikation Windpotenzialkataster

Die Internetapplikation des Windpotenzialkatasters zeigt, welche Regionen für die Nutzung von Windkraft geeignet sind.

Das Windenergiepotenzial wird in drei Kategorien ausgewiesen:

  • hohes Windenergiepotenzial über 4 m/s
  • mittelmäßiges Windenergiepotenzial zwischen 2,5 und 4 m/s
  • geringes Windenergiepotenzial unter 2,5 m/s

Die Leistungsdichte wird in zwei Kategorien ausgewiesen:

  • hohe Leistungsdichte
  • geringe Leistungsdichte

Die Ergebnisse zeigen das theoretische Potenzial aus klimatologischer Sicht. Etwaige Einschränkungen (Widmung, Naturschutz et cetera) sind in der Windzonierungskarte nicht berücksichtigt. Bei der Planung einer Kleinwindkraftanlage sei auf die Genehmigungspflicht in der Stadt Wien verwiesen.

Wiener Windpotenzialkataster als OGD

Im Rahmen der Open Data-Initiative der Stadt Wien können die Daten für den Windpotenzialkataster kostenfrei als Web Map Service (WMS)-Dienst über das Internet bezogen werden.

Erforderliche Bewilligungsverfahren

Eine Kleinwindkraftanlage ist gemäß § 5 Absatz 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 (WElWG 2005) und nach der Wiener Bauordnung genehmigungspflichtig.

Informationen insbesondere zur Antragstellung erteilt die zuständige genehmigende Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64): Genehmigung einer Windkraftanlage und Anerkennung als Ökostromanlage - Antrag

Leitfäden

  • Klein-Windkraftanlagen - Anforderungen an das Projekt: 139 KB PDF
  • Anforderungskatalog für die Beurteilung von kleinen Windenergieanlagen samt Erläuterungen 2012: 301 KB PDF - BMAW

Die MA 20 empfiehlt auf jeden Fall im Vorfeld mit den Abteilungen Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht, Architektur und Stadtgestaltung (MA 19), Umweltschutz (MA 22) und den behördlichen Sachverständigen der MA 36 sowie der Baupolizei (MA 37) und den Wiener Netzen in Kontakt zu treten.

Derzeit kann in Wien für Kleinwindkraftanlagen leider keine Förderung angeboten werden.

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