Genehmigung einer Windkraftanlage - Antrag

Allgemeine Informationen

Eine Windkraftanlage wandelt die Energie des Windes in elektrische Energie um und wird zur Stromerzeugung eingesetzt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005) ist:

  • Errichtung einer Windkraftanlage
  • Betrieb und wesentliche Änderungen an einer Windkraftanlage

Seit 2018 gibt es keine Verpflichtung zur Anerkennung als Ökostromanlage für Fotovoltaikanlagen mehr (auch nicht für Wasserkraftanlagen und Windkraftanlagen).

Für das seit Anfang 2018 zur Verfügung stehende Förderkontingent werden keine Ökostrom-Anerkennungsbescheide mehr benötigt: aktuelle Informationen zur Förderung von Ökostromanlagen. Für rohstoffabhängige Anlagen (feste/flüssige Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas) müssen der OeMAG jedoch weiterhin Anerkennungsbescheide vorgelegt werden.

Fristen und Termine

Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Hinweis: Wenn Sie die Einreichunterlagen elektronisch einbringen, trägt das zur Beschleunigung des Verfahrens bei.

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Energie
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.
Für eine telefonische Abklärung sind wir während der Amtsstunden erreichbar.

Persönliche Termine (Parteienverkehr) sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.

Ansprechperson

Sabine Pfeil - Telefon: +43 1 4000-89961

Erstinformation sowie Beratung zu Anzeige- und Bewilligungsverfahren für Erneuerbare Energieanlagen bietet die Kompetenzstelle Erneuerbare Energie
E-Mail: erneuerbare-energie@urbaninnovation.at
Homepage: https://erneuerbare-energie.urbaninnovation.at

Erforderliche Unterlagen

Zur Genehmigung einer Windkraftanlage ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Notwendige Dokumente

Kosten und Zahlung

Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 60 und 150 Euro gerechnet werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Antrag auf Genehmigung einer Windkraftanlage in Wien: 122 KB PDF

Zusätzlich sind entsprechende Pläne und im Vertretungsfall Vollmachten nötig.

Zusätzliche Informationen

  • Windkraftanlagen können vor Einreichung bei der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht von der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung vorbegutachtet werden.
  • Die Windkraftanlage ist nach der BO für Wien bewilligungspflichtig, der Antrag auf Genehmigung wird bei der Baupolizei eingebracht.
  • Die Abteilung Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen informiert über Klein-Windkraftanlagen aus technischer Sicht (Anforderungen an das Projekt: 140 KB PDF).

Rechtliche Grundlage: §§ 5, 11 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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