Freizeitfahrtendienst für Menschen mit dauerhafter schwerer Gehbehinderung - Fonds Soziales Wien (FSW)
Telefon: 01-24 5 24
Faks: 01-24 5 24 - 89 10620
E-pošta: post-bzbh@fsw.at
Spletna stran: www.fsw.at/...
Ziel des Freizeitfahrtendienstes ist es, Menschen mit einer
dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilhabe am kulturellen und
sozialen Leben zu ermöglichen. (Fahrten innerhalb der Wiener
Stadtgrenze)
Aus Kostengründen werden in erster Linie Sammelfahrten
organisiert. Fahrten sind täglich von 6 - 24 Uhr möglich (letzter
Fahrtantritt 23.30 Uhr).
Der Freizeitfahrtendienst kann nicht genutzt werden für
- Fahrten zu einer medizinischen Behandlung, wenn es sich um eine Kassenleistung handelt. (Zuständigkeit: Krankenkasse)
- Fahrten zu einem Tageszentrum für Senior:innen. (Organisation eines Fahrtendienstes direkt über Tageszentrum)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
- Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den öffentlichen Personennahverkehr bzw. das eigene Fahrzeug zu nutzen
- Monatliche Einkommensobergrenze von 1.500 Euro netto (ohne
Anrechnung des Pflegegeldes)
Für Personen, die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. waren, kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung. - Keine Unterbringung in einem Pflegehaus bzw. in einem Pensionisten-Wohnhaus mit Bezug einer Pflegeleistung
- Vollendetes 14. Lebensjahr
Der Freizeitfahrtendienst wird vom FSW gefördert.
Selbstbehalt pro Fahrt: (aktuell 2,40 Euro). Mit dem "
Mobilpass" (früher: Sozialpass) kostet eine Fahrt derzeit 1,20
Euro.
Die Verrechnung des Selbstbehaltes erfolgt mittels FSW
Kostenbeitragsvorschreibung 2 Monate im Nachhinein.
Die Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist eine
freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des
Fahrtkostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und
sehbehinderte oder gehörlose Menschen ist ausgeschlossen.
Antragsformular und Liste der Anbieter siehe Webseite
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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at