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Freizeitfahrtendienst für Menschen mit dauerhafter schwerer Gehbehinderung - Fonds Soziales Wien (FSW)

1030 Wien, Guglgasse 7-9

Telefon: 01-24 5 24

Faks: 01-24 5 24 - 89 10620

E-pošta: post-bzbh@fsw.at

Spletna stran:

Ziel des Freizeitfahrtendienstes ist es, Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben zu ermöglichen. (Fahrten innerhalb der Wiener Stadtgrenze)
Aus Kostengründen werden in erster Linie Sammelfahrten organisiert. Fahrten sind täglich von 6 - 24 Uhr möglich (letzter Fahrtantritt 23.30 Uhr).
Der Freizeitfahrtendienst kann nicht genutzt werden für

  • Fahrten zu einer medizinischen Behandlung, wenn es sich um eine Kassenleistung handelt. (Zuständigkeit: Krankenkasse)
  • Fahrten zu einem Tageszentrum für Senior:innen. (Organisation eines Fahrtendienstes direkt über Tageszentrum)


Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 des Chancengleichheitsgesetzes Wien (CGW)
  • Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den öffentlichen Personennahverkehr bzw. das eigene Fahrzeug zu nutzen
  • Monatliche Einkommensobergrenze von 1.500 Euro netto (ohne Anrechnung des Pflegegeldes)
    Für Personen, die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. waren, kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung.
  • Keine Unterbringung in einem Pflegehaus bzw. in einem Pensionisten-Wohnhaus mit Bezug einer Pflegeleistung
  • Vollendetes 14. Lebensjahr


Der Freizeitfahrtendienst wird vom FSW gefördert.
Selbstbehalt pro Fahrt: (aktuell 2,40 Euro). Mit dem " Mobilpass" (früher: Sozialpass) kostet eine Fahrt derzeit 1,20 Euro.
Die Verrechnung des Selbstbehaltes erfolgt mittels FSW Kostenbeitragsvorschreibung 2 Monate im Nachhinein.
Die Förderung des Freizeitfahrtendienstes ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Eine gleichzeitige Förderung des Fahrtkostenersatzes für öffentliche Verkehrsmittel für blinde und sehbehinderte oder gehörlose Menschen ist ausgeschlossen.

Antragsformular und Liste der Anbieter siehe Webseite

Delovni čas

Montag-Freitag 8-15 Uhr
Centrala
Fonds Soziales Wien (FSW)
Odgovoren za to stran:
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at