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Zuwendungen für die Teilnahme an Pflegekursen, für pflegende Angehörige

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Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommen) an nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt werden, die an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnehmen.
Antragstellung beim Sozialministeriumservice
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Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at